Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Anpassung Sondernutzungsgebühren;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 19.04.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Sondernutzungsgebühren werden für die Nutzung von gemeindlichen Grundflächen verlangt. Durch die Nutzung der gemeindlichen Flächen entsteht für den privaten Bauherrn oder für den Verein der geldwerte Vorteil für Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen. Es beinhaltet eine sogenannte Miete für den Grund und Boden, der dem Verkehr entzogen wurde.
Die Sondernutzungsgebühren der Gemeinde Himmelstadt wurden vor rund 20 Jahren zuletzt geändert und sind nicht mehr zeitgemäß.
Die Gebührenanpassung richtet sich nach umliegenden Gemeinden und Gemeinden mit ähnlicher Einwohnerzahl.
Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühr in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zeitgemäß anzupassen.
Die vorgeschlagene Veränderung der Sondernutzungsgebühr, siehe Anlage.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Anpassung der Sondernutzungsgebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltungsgemeinschaft zu vollziehen. Diese sollen ab dem 01.05.2018 angewendet werden.
Wie in der Vergangenheit wird für gemeinnützige Veranstaltungen, die nicht profitorientiert sind, keine Sondernutzungsgebühr erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 17:11 Uhr