Bauleitplanung Hirtengarten; Antrag auf Erschließung von Familie May; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 19.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.03.2018 beantragt Frau Hannelore May die Erschließung des Grundstücks Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück soll nach ihrem Aufteilungsplan in 4 Einzelgrundstücke aufgeteilt werden. Es soll geprüft werden, ob die Stichstraße als öffentliche Straße von der Gemeinde übernommen und gewidmet wird. Die Übernahme der „ordnungsgemäßen Erschließungskosten“ (Erschließungsbeiträge) wird zugesichert, allerdings sollen geleistete Beiträge aus den Jahren 1989/1990 (für Hirtengartenweg) nach ihrem Wunsch dabei angerechnet werden. Zusätzlich soll die Gemeinde an jedes künftige Grundstück Hausanschlüsse (Kanal und Wasser) verlegen.

Die vorgelegten Unterlagen wurden durch die Verwaltung umfassend geprüft. Die Prüfung hat folgendes ergeben:

Im vorgelegten Aufteilungsplan befinden sich 2 Grundstücke direkt an der Straße „Am Hirtengarten“, 2 weitere Grundstücke sind entweder über eine gemeinsame Stichstraße oder über eigene Zufahrtsstreifen an der Straße „Am Hirtengarten“ angebunden.

Die private Grundstücksteilung und die dadurch erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht im gemeindlichen, sondern ausschließlich im privaten Interesse. Somit auch keine kommunale Aufgabe und nicht durch öffentliche Mittel zu finanzieren.

Für die Straße „Am Hirtengarten“ wird zurzeit die tiefbauliche Erschließungsplanung durchgeführt. Strom, Telekomunikation, Wasser und Abwasser sind in der tiefbaulichen Erschließungsplanung vorgesehen und Anschlüsse werden an der Grundstücksgrenze bereitgestellt. Die Gasversorgung ist zurzeit in der Straße gegeben und mit dem Gasversorger (Die Energie, Karlstadt) zu klären.

Das aktuelle Grundstück Fl.-Nr. 1324/4 ist somit durch die Erschließungsmaßnahmen vollständig erschlossen. Eine gemeindliche Verpflichtung zum Bau und Unterhalt einer Stichstraße besteht auch nach einer Grundstücksteilung nicht. Die Verpflichtung zur Erschließung mit Kanal- und Wasserhausanschluss im öffentlichen Grund besteht nur dann, wenn die Grundstücksteilungen zum Zeitpunkt der Erschließungen vollzogen sind. Die Bereitstellung von mehreren Hausanschlüssen wäre nicht satzungskonform, widerspricht der bisherigen Praxis (s. Hausanschlüsse Untere Ringstr.) und würde einen Bezugsfall schaffen. Zusätzliche Hausanschlüsse auf Kosten des Grundstückseigentümers (bei einem Grundstück) sind möglich, soweit der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, alle Kosten (auch Arbeiten im öffentlichen Grund) zu tragen. Bei mehreren Grundstücken ist je Grundstück ein Hausanschluss möglich (s. Beschlussvorschlag 2).

Eine beitragsrechtliche Bewertung kann erst im Rahmen der Beitragsberechnung entsprechend geltendem Recht und aktueller Satzung und den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gegebenheiten (Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse) vorgenommen werden.

Die weiteren Fragestellungen der Frau Hannelore May sind im Einzelfall bei einer konkreten Bauvoranfrage oder einem Bauantrag zu klären und können hier nicht abgehandelt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die tiefbauliche Erschließung für die vom Grundstückseigentümer vorgesehene Aufteilung auf dem Privatgrundstück Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt zu übernehmen, die Stichstraße als öffentliche Straße zu betreiben, den Straßenunterhalt zu gewährleisten und die weitere Straßenbaulast (z. B. Beleuchtung) zu übernehmen. In der Stichstraße werden alle Versorgungsleitungen für die „Hinterliegergrundstücke“ bereitgestellt.

Die Erschließungskosten sind mittels Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer zu regeln, der beitragsrechtlich vorgesehene Gemeindeanteil (10 %) wird von der Gemeinde Himmelstadt übernommen. Die Grundstücke, die an der Straße „Am Hirtengarten“ anliegen erhalten eigenständige Hausanschlüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt im Bereich des derzeitigen Grundstückes Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt, für jedes bebaubare Grundstück, das zum Zeitpunkt der Erschließungsmaßnahme an der Straße „Am Hirtengarten“ anliegt , jeweils einen Hausanschluss (Kanal und Wasser) im öffentlichen Grund bereit zu stellen. Bei fehlender Grundstücksteilung wird nur ein Hausanschluss vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.06.2021 17:11 Uhr