Haushaltssatzung und -plan 2018; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.05.2018 ö 1

Sachverhalt

Die Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2018 erfolgte in der Gemeinderatssitzung am 05.04.2018.

Der Überschuss aus dem Jahr 2017 beträgt 770.000,-- €. Dieser steht dem Haushalt 2018 zur Deckung von Ausgaben zur Verfügung. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 3.026.575 €.

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind der staatliche Förderanteil (Betriebskostenförderung) Kindergarten mit 206.172 €, Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 237.900 €, die Niederschlagswasserabgabe mit 42.000 €, der Frischwasserverkauf mit 137.800 €, der Holzverkauf mit 108.700 €, die Grundsteuer A mit 9.100 €, die Grundsteuer B mit 109.200 €, die Gewerbesteuer mit 280.000 €, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 990.204 €, die Umsatzsteuerbeteiligung mit 39.881 €, die Hundesteuer mit 3.200 €, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 471.080 € und sonstige allgemeine Zuweisungen mit 72.962 €.

Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalkostenzuschüsse Kindergarten nach dem BayKiBiG mit 339.937 €, die Umlage an die Mittelschule Zellingen mit 42.000 €, die Umlage an den Zweckverband Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ mit 91.000 €, die Verwaltungskostenumlage an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mit 310.000 €, die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 46.868 €, die Kreisumlage mit 706.100 € und die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 292.790 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich auf insgesamt 1.582.177 €.

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind im Wesentlichen die Straßenausbaubeiträge mit 240.893 €, Beiträge zur Entwässerung mit 60.000 €, der Zuschuss für Breitband mit 256.520 €, die Investitionspauschale in Höhe von 126.750 €, die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 685.224  € sowie die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 292.790 €.

Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushaltes sind für die Beschaffung eines „Mittleren Löschfahrzeuges (MLF)“ mit 50.000 €, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit 660.000 €, für geophysikalische Untersuchungen mit 10.000 €, Ingenieurgebühren für die Sanierung der Mehrzweckhalle mit 25.000 €, für Parkanlagen mit 20.000 €, Ingenieurgebühren für den Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße (Wasser, Kanal und Straßenbau) mit 114.700 €, eine E-bike-Ladestation mit 6.000 €, den Breitbandausbau mit 246.900 €, die Rückzahlung von Verbesserungsbeiträgen Wasser mit 60.000 €, die Ertüchtigung der Dreschhalle mit 13.200 €, Kosten für Gutachter und Räumung der Klosterscheune mit 30.100 € und Darlehenstilgungen in Höhe von 327.972 €.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2018 folgende Haushaltssatzung:

Die Haushaltssatzung 2018 ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:09 Uhr