Kübert Wolfgang u. Christiane; BA 2018006
Birkenstr. 8, Fl. Nr. 572/5, Gemarkung Himmelstadt
Errichtung einer Terrassenüberdachung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauherren möchten an Ihrem bestehenden Wohnhaus Birkenstr. 9, Fl. Nr. 572/5 der Gemarkung Himmelstadt eine Terrassenüberdachung errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Das Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die Baugrenze wird im Süden um ca. 2 m überschritten. Die Terrassenüberdachung soll als flaches Pultdach ausgeführt werden und mit Glasplatten belegt werden. Festsetzungen des Bebauungsplans zur Dachgestaltung: Sattel- u. Krüppelwalmdach, Dachneigung 38 - 45 Grad, naturrotfarbene Tonziegel oder Betondachsteine. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung sind die Befreiungen hinsichtlich Baugrenze und Dachgestaltung möglich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Birkenstr. 9, Fl. Nr. 572/5 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze und Dachgestaltung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 17:09 Uhr