Bauleitplanung Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten Antrag der CSU auf Änderung des Bebauungsplanes Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.05.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der CSU-Ortsverband Himmelstadt hat mit Schreiben vom 22.02.2018 die Änderung des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet“ beantragt. Mit Mail vom 09.04.2018 wurde die Zurückstellung des Antrags und die Behandlung in der Mai-Sitzung des Gemeinderates beantragt. Antragsgemäß soll der Bebauungsplan „Nebenerwerbsgebiet“ als Art der baulichen Nutzung die Nutzungsarten von § 5 BauNVO vorsehen und die bisherigen Einschränkungen künftig auch in diesem Gebiet zulässig sein. Die aktuelle Fassung des Bebauungsplanes erklärt Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, alle Betriebe, die Luftverunreinigungen verursachen, Anlagen für örtliche Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke für unzulässig. Bei der Anwendbarkeit der BauNVO in der Fassung vom 23.01.1990 wären alle bislang für unzulässig erklärten Nutzungsarten zulässig. Die Zulassung von Schank- und Speisewirtschaften und von Betrieben des Beherbergungsgewerbes wurde bereits durch Änderungsbeschluss des Gemeinderates vom Januar 2016 in die Wege geleitet. Weiterhin soll die Beschränkung von maximal 3 Wohnungen je Gebäude aufgehoben werden. Diese Einschränkung war in der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes nicht enthalten und wurde mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes festgesetzt. Hintergrund war, dass die damalige Entwicklung mit einer Bebauung von Mehrfamilienwohnhäusern nicht gewünscht wurde. Durch die Einschränkung sollte eine dorfgerechte Bauweise sichergestellt werden. Eine Vorsprache der Verwaltung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ergab, dass künftige Bebauungen in diesem Gebiet zur Erhaltung des Dorfcharakters nur noch im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung bzw. mit Tierhaltung zugelassen werden. Der Charakter eines Dorfgebietes wäre bei der Zulassung von ausschließlicher Wohnbebauung nicht mehr zu gewährleisten.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt die Abstimmung über den Antrag der CSU auf Änderung des Bebauungsplanes „Hirtengarten“ zurück. Eine Ortseinsicht wird anberaumt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:09 Uhr