Bauleitplanung
7. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Recyclinganlage östlich der B 27"
Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.05.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 wurden die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage beschlossen. Gleichzeitig wurde Beschlossen, einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen. Der ausgearbeitet und vom Gemeinderat gebilligte Durchführungsvertrag wurde vom Vorhabensträger bislang nicht akzeptiert. Eine Grundwasseruntersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 06.09.2013 mitgeteilt, dass das verfüllte Material im „Restloch“ nicht den Vorgaben entspricht und ein Wiederausbau und die ordnungsgemäße Verwertung des Materials zu fordern ist. Der Ausbau des Materials hat nicht stattgefunden. Wiederholte Anschreiben, Fristsetzungen und Ortstermine haben keine nennenswerten Ergebnisse geliefert. Die letzte Zusicherung des Vorhabensträgers, das „Restloch“ auszuheben, wurde nicht eingehalten. Das gelagerte Recyclingmaterial auf dem Gelände hat sich kontinuierlich vergrößert. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufs und dem unzureichenden Verfahrensablauf regt die Verwaltung an, die Beschlüsse des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Recyclinganlage an der B 27“ aufzuheben.
Datenstand vom 07.06.2021 17:09 Uhr