Bestellung Gemeindewahlleiter/in;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt , 27.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz ist am 12.07.2018 verstorben.
Die erforderliche Neuwahl eines 1. Bürgermeisters soll in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 Satz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) innerhalb von drei Monaten abgehalten werden.
Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl ist die Bestellung eines/r Gemeindewahlleiters/in und eines Gemeindewahlausschusses durch den Gemeinderat vorzunehmen. Er beruft einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum/r Wahlleiter/in. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum/r Wahlleiter/in oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum/r ersten Bürgermeister/in mit seinem/ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahl Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertreter/in ist.
Unter Beachtung der vorgenannten Ausschlusstatbestände hat der Gemeinderat eine/n Gemeindewahlleiter/in und eine stellvertretende Person zu bestellen.
Beschluss
Zur Gemeindewahlleiterin wird Gemeinderätin Marie-Luise Schäfer bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 17:02 Uhr