Bestellung Gemeindewahlleiter/in; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt , 27.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz ist am 12.07.2018 verstorben.

Die erforderliche Neuwahl eines 1. Bürgermeisters soll in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 Satz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) innerhalb von drei Monaten abgehalten werden.

Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl ist die Bestellung eines/r Gemeindewahlleiters/in und eines Gemeindewahlausschusses durch den Gemeinderat vorzunehmen. Er beruft einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum/r Wahlleiter/in. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum/r Wahlleiter/in oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum/r ersten Bürgermeister/in mit seinem/ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahl Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertreter/in ist.

Unter Beachtung der vorgenannten Ausschlusstatbestände hat der Gemeinderat eine/n Gemeindewahlleiter/in und eine stellvertretende Person zu bestellen.

Beschluss

Zur Gemeindewahlleiterin wird Gemeinderätin Marie-Luise Schäfer bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:02 Uhr