Vollzug der StVO; Absolutes Halteverbot im Bereich der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Auf Grund der regelmäßig abgestellten PKWs entlang der Brückenstraße im Bereich entlang der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten, kann es im Einsatzfall der Feuerwehr zu erheblichen Einschränkungen kommen.

Bei einem Ortstermin mit der Polizei Karlstadt, der Verwaltung und dem Himmelstadter Bürgermeister wurde folgender Vorschlag erarbeitet:

Der Straßenabschnitt soll beidseitig ab der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten mit dem Verkehrszeichen 283 (abs. Halteverbot) und dem Zusatzzeichen 2054 (Feuerwehranfahrtszone) beschildert werden. Zusätzlich soll am Hydranten das Hinweisschild DIN 4066 „Feuerwehrzufahrt Gemeinde Himmelstadt“ angebracht werden.

Die genauen Aufstellungsorte sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Brückenstraße ab der Mehrzweckhalle (Kurve Einfahrt Biergarten) bis zum Kindergarten (Containerbereich) einseitig mit einem „absoluten Halteverbot“ und dem Zusatzzeichen „Feuerwehranfahrtszone“ zu beschildern. Zusätzlich soll am bestehenden Hydranten zwischen Mehrzweckhalle und Kindergarten ein Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt Gemeinde Himmelstadt“ angebracht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beschilderung bei der Fa. Bremicker zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 08.06.2021 09:20 Uhr