Baumfällung Himmelstadt; Antrag auf Baumfällung auf öffentlichen Grund; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 14.02.2019 erhielt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einen Antrag auf Baumfällung vor dem Anwesen Waldstraße 14. Bei einer Ortseinsicht am 20.02.2019 wurde das Anliegen der Familie Scheb ebenfalls von Herrn Krieger bestätigt. Nach Bebauungsplan „Mausberg II“ gibt es keinen zwingenden Grund den Baum zu erhalten. Jedoch würde eine Baumfällung ohne Ersatzpflanzung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, gegebenenfalls muss eine Warnbake (VZ-605-10) auf der einseitigen Verkehrsinsel angebracht werden. Eine Ersatzpflanzung durch buschartigen Pflanzen kann eine Alternative für die verkehrsberuhigte Straße und Erhaltung der Verkehrseinengung sein.
Durch die Baumschutzverordnung darf ein Baum ohne triftigen Grund und separaten Antrag nur in den Monaten Oktober bis Februar gefällt werden.

Datenstand vom 08.06.2021 09:22 Uhr