BA 2019002; Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, Gemarkung Himmelstadt Sanierung u. Umnutzung Gaststätte zu Mehrfamilienhaus, Abbruch der Scheune Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen die Sanierung und Umnutzung der Gaststätte zu einem Mehrfamilienhaus und den Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, der Gemarkung Himmelstadt. Durch die Baumaßnahme sollen 6 Wohnungen entstehen. Der Gebäudezugang wird in den Innenhof verlegt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 sind für die geplante neue Nutzung 9 Stellplätze (1,5 Stellplätze je Wohneinheit) erforderlich. In der vorgelegten Planung sind lediglich 3 Stellplätze dargestellt. Im beigefügten Stellplatznachweis vom 25.03.2019 wird dargestellt, dass für die frühere Nutzung des im Jahr 1964 errichteten Gebäudes (Gaststätte, Saal u. Fremdenzimmer) gemäß Garagen- u. Stellplatzverordnung aus dem Jahr 1993 insgesamt 22,3 Stellplätze als fiktiver Bestand anzurechnen und damit für die Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus keine zusätzlichen Stellplätze notwendig seien. Aus Sicht der Verwaltung wird die vorgelegte Bestands- bzw. Fiktivberechnung kritisch gesehen. Die früheren Nutzungen (Gaststätte mit Saal, Fremdenzimmer, Metzgereiverkaufsraum, später Spielraum) wurden vor langer Zeit aufgegeben, und das Gebäude wird durch die geplante Sanierung u. Umnutzung in eine vollkommen neue Nutzung übergeführt. Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb fraglich, ob in diesem Fall ein fiktiver Bestand anzurechnen ist. Die 3 dargestellten Stellplätze erscheinen für die künftige Nutzung nicht ausreichend. Die Stellplatzsituation ist durch das Landratsamt Main-Spessart im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO (Bayerische Bauordnung) zu bewerten. Gegebenenfalls ist zur Erfüllung der Stellplatzpflicht ein Stellplatzablösevertrag erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Umnutzung der Gaststätte zu einem Mehrfamilienhaus und Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, sofern die Überprüfung durch das Landratsamt Main-Spessart ergibt, dass die Stellplatzpflicht erfüllt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:41 Uhr