Änderung des Flächennutzungsplans; Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aufgrund des Bauprojektes Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet. Allerdings muss hier ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden, da die maximale Größe der Fläche überschritten ist (mehr als 800 qm).
Bürgermeister Herbert Hemmelmann appelliert an den Rat, bei der Beratung auch weitere Zukunftsperspektiven zu beachten. Mit in die Änderungen fließt auch die Flächennutzung der Sandgrube ein. Bisher gibt es dafür zwei Flächennutzungspläne; zum Einen für eine Sondernutzung für Tennisplätze (dieser Plan liegt in der Verwaltung vor) und zum Zweiten für eine Sondernutzung Altenheim (dieser Plan liegt im Landratsamt vor). Zusätzlich bedacht werden muss auch noch die Bauleitplanung bezüglich der Recyclinganlage in der Sandgrube. Der bisherige Beschluss hierzu hat noch Bestand. Derzeit liegen Unterlagen des Betreibers im Landratsamt vor, die noch nicht vollständig sind. Die Frist zur Vorlage ist bis zum 30.04.19.

Es besteht die Möglichkeit, die Planung von einem außenstehenden Planer mit fertigen zu lassen. Der Betreiber des Lebensmittelmarktes hat ebenfalls signalisiert, die Bauleitplanung selbst voranzutreiben. Der Vertreter des Bauträgers wird sich daher in Kürze mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat in Verbindung setzen.
Der Flächennutzungsplan und die Bauleitplanung können zusammen begonnen werden.
Überlegt werden sollte, ob im Gewerbegebiet auch Wohnbebauung mit in Betracht gezogen werden kann.

Datenstand vom 08.06.2021 09:41 Uhr