Kommunales Förderprogramm; Festlegung des Geltungsbereichs; Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Gremium diskutiert zum Umfang des Geltungsbereiches.
Vorgeschlagen wird folgender Geltungsbereich: Gartenstraße (südliche Seite) – Klosterweg (nördliche Seite). Darin inbegriffen sind folgende Straßen: Mainstraße, Hauptstraße beidseitig.
Damit soll das Förderprogramm hauptsächlich für den Kernbereich des Altortes Geltung erlangen. Gefördert werden sollen Häuser mit geringer Grundstücksgröße und Gebäudealter mehr als 60 Jahre.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Festlegung des Geltungsbereiches des Kommunalen Förderprogramms wie folgt:
Gartenstraße (südliche Seite) – Mainstraße - Hauptstraße (beidseitig) -Klosterweg (nördliche Seite).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:41 Uhr