Verkehrsüberwachung - Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Frau Kidalka und Herrn Berghofer von der Firma K&B Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Mühldorf am Inn, und übergibt das Wort an Herrn Berghofer.

Die Firma K & B ist Teil der ESD Dienstleistungsgruppe und bietet Lösungen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung an, u.a. für den ruhenden Verkehr. Flexible Vertragslaufzeiten werden zugesichert. Empfohlen wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Vorteilhaft ist, dass nur ein Ansprechpartner für alle Lösungen benötigt wird (einschließlich Technik, Abwicklung der Ordnungswidrigkeiten, etc.).
Der Mitarbeiter fungiert dabei als kommunaler Bediensteter. Das einsatzbezogene Weisungsrecht obliegt der Gemeinde. Ersatzpersonal wird für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen gestellt. Vorgestellt wird Frau Kidalka als mögliche Mitarbeiterin.

Der Ablauf der kommunalen Verkehrsüberwachung umfasst:
- tägliche Überwachung (auch an Sonn- und Feiertagen),
- Erfassung mit Datenerfassungsgerät und Kamera (Smartphone und Drucker),
- Direktausdruck des Windschutzscheibenbeleges (Knöllchen),
- Eröffnung des Verfahrens nach Nichteinhaltung der Bezahlfrist von 3 Wochen,
- Übermittlung der Daten an den Partner AKDB (die K & B speichert als privates Unternehmen keine Daten)
- Sachbearbeitung erfolgt durch die Gemeinde oder mittels Zweckvereinbarung durch dritte Gemeinde

Das Gremium erkundigt sich zur AKDB. Die Gemeinde ist bereits über die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an die AKDB angebunden. OWL pro Verfahren wird nur benötigt, wenn die Gemeinde die Sachbearbeitung in eigener Verwaltung übernimmt. Wenn die Gemeinde sich entschließt, die hoheitlichen Aufgaben an eine dritte Gemeinde (z.B. Bergtheim) abzugeben, ist dies nicht selbst noch mal erforderlich.

Sollte ein Vertrag zwischen Gemeinde und der Firma K & B Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH zum Zwecke der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs zustande kommen, erfolgt die Abrechnung pauschal auf Stundenbasis, unabhängig von der Anzahl der Fälle.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass die Überwachung bevorzugt im Gewerbegebiet insbesondere der Zu- und Abfahrten des Feuerwehrhauses sowie im Bereich Kindergarten-Schule-Mehrzweckhalle benötigt wird.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, es besteht kein Ermessenspielraum.
Empfohlen wird ein Vertrag mit einer Mindestüberwachung von 10 Stunden pro Monat. Das Überwachungsgebiet sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen, wobei die Schwerpunkte aber durch die Gemeinde bestimmt werden können.
Nach Erfassung der Rohdaten erfolgt die Weitergabe der Daten an die AKDB. Erst bei Nichtbeachtung werden nach ca. 14 Tagen die Halterdaten abgefragt.

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herrn Berghofer und Frau Kidalka für die ausführlichen Informationen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 09:53 Uhr