Vollzug der STVO (Straßenverkehrsordnung), Himmelstadt; Beschilderung im Gewerbegebiet; Beratung und Beschlussfassung;


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Daimlerstraße 35, und dem daraus resultierenden erhöhten Verkehrsaufkommen im Falle eines Einsatzes, wurde die Verkehrssituation und Beschilderung überprüft. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Bürgermeister Hemmelmann, Harald Weidner (Polizeiinspektion Karlstadt), Bauhofmitarbeiter/Feuerwehrmann Bruno Schmitt und Carsten Krieger (Verwaltung) wurde der vorgeschlagene Verkehrszeichenplan der Freiwilligen Feuerwehr überprüft und ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Dieses sieht vor, das gesamte Gewerbegebiet mit einer eingeschränkten Halteverbotszone (VZ 290.1-40) zu versehen. Zusätzlich muss vor und gegenüber der Ausfahrt des Feuerwehrhauses ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 bzw. VZ 283-20) mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ (ZZ 2057) aufgestellt werden. Eine genauere Anordnung der Verkehrszeichen ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Die Freiwillige Feuerwehr Himmelstadt regt an, im Kreuzungsbereich Rudolf-Diesel-Straße/Daimlerstraße am Anwesen Daimlerstraße 7 das Verkehrszeichen „Vorfahrt“ (VZ 301) anzubringen. Um den von rechts kommenden Verkehr sicher zu regeln, ist das Aufstellen des Verkehrszeichens „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) an der Flurnummer 7706/2 notwendig.

Herr Weidner (PIK) rät von der zusätzlichen Vorfahrtsbeschilderung ab, da im gesamten Gewerbegebiet die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt. Durch das Aufstellen des Verkehrszeichens „Vorfahrt“ (VZ 301) kann es zu erhöhten Geschwindigkeiten in der Rudolf-Diesel Straße kommen, da die Vorfahrtstraße bis zur Brückenstraße führt und nicht durch Rechts vor Links unterbrochen wird.

Beschluss

Beschluss b)

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die notwendige Beschilderung Verkehrszeichen 290.1-40 (eingeschränkte Halteverbotszone), 283-10 und 283-20 (absolutes Halteverbot Beginn/Ende) mit dem Zusatzzeichen 2057 (Feuerwehrzufahrt), Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) und Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) in Höhe von ca. 2.300 € brutto bei der Firma Bremicker Verkehrstechnik GmbH, Am Öferl 37-43, 82362 Weilheim, zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.06.2021 09:56 Uhr