BA 2019010; Fl.Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt, Triebstraße 57; Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 01.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt die vorhandene Terrasse überdachen und das Grundstück mit einer 2,00 m hohen Einfriedung begrenzen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan „Mausberg“ setzt in seiner Fassung der 1. Änderung und Erweiterung vom 20.07.1982 eine Einfriedungshöhe von maximal 1,00 m fest. Die vorgesehene Einfriedung ist im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung zugestimmt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedung und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der notwendigen Befreiung von der maximalen Höhe einer Einfriedung wird zugestimmt.

Der Beschluss über die Errichtung der Einfriedung und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird auf die nächste Sitzung vertagt. Vorher soll ein Ortstermin stattfinden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 08.06.2021 09:56 Uhr