BA 2019011; Mainstraße, Fl. Nrn. 1226, 1225/2 und 1225, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1226, 1225/ 2 und 1225 an der Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt, ein Blockbohlenhaus zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz errichten und legen hierzu eine Bauvoranfrage vor. Mit dem Antrag soll die bauplanungsrechtlich Zulässigkeit und die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit geklärt werden. Das geplante Gebäude soll aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains auf Betonstelzen errichtet werden. Die Grundstücke liegen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Die geplante Nutzung ist dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Zufahrt ist gesichert. Das geplante Gebäude kann an den öffentlichen Kanal in der Mainstraße angeschlossen werden. Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert. Die Möglichkeit eines Wasseranschlusses wird momentan geprüft. Die Erschließung des Grundstücks (Wasser) ist durch Sondervereinbarung zwischen den Bauherrn und der Gemeinde Himmelstadt zu regeln. Für das geplante Gebäude soll ein Stellplatz angelegt werden. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Blockbohlenhauses zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1226, 1225/ 2 und 1225 der Gemarkung Himmelstadt wird unter der Voraussetzung einer insgesamt gesicherten Erschließung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

Datenstand vom 08.06.2021 09:57 Uhr