Bauleitplanung Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Beteiligung als Nachbargemeinde Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Markt Zellingen möchte im Bereich der Badstraße in Zellingen ein Sondergebiet „Freizeitanlagen“ ausweisen. Das Gebiet umfasst die Fläche von der Friedrich-Günther-Halle bis zum Freibad. In diesem Bereich soll der bestehende Campingplatz erweitert werden und eine kleine Mischgebietsfläche entstehen. Die Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt findet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Interessen der Gemeinde Himmelstadt durch die vorliegende Planung nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Einwendungen gegen die vorgelegten Planunterlagen „Sondergebiet Freizeitanlagen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:57 Uhr