RadarWacht GmbH - Kommunale Verkehrsüberwachung; Information und Vorstellung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herr Sacher von der Fa. RadarWacht GmbH, der in Vertretung des erkrankten Herrn Schnitzler die Firmenpräsentation bezüglich der Informationen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs übernimmt.

Die Präsentation geht den Gemeinderäten per Mail schriftlich zu.

Ein Angebot mit Datum 26.06.2019 zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Fa. RadarWacht liegt vor.
Im Vorfeld der Auftragsübernahme sind folgende Rahmenbedingungen durch die Gemeinde zu schaffen:

- Antragstellung beim Polizeipräsidium Unterfranken (Hr. Betz)

Personal wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gestellt. Arbeitszeiten sind flexibel, auch am Samstag und Sonntag. Die tägliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten. Die benötigte Technik sowie die Arbeitskleidung werden gestellt. Die Übermittlung an die Verwaltung erfolgt direkt und 1 x pro Tag an die zentrale Rechnungsstelle der AKDB.
Zu klären ist das Verfahren der Weiterbearbeitung der Falschparker. Dies ist in der Gemeinde/Verwaltung bei Stellen eines Arbeitsplatzes oder in einer Drittgemeinde möglich. Die Fa. RadarWacht ist bereits in der Gemeinde Triefenstein vor Ort. Von hier aus könnte auch die Bearbeitung der Fälle aus Himmelstadt vorgenommen werden.

Vorgehen bei Vertragsabschluss:
- die zu prüfenden Straßen werden gemeinsam abgelaufen, festgelegt und protokoliert,
- innerhalb der Gemeinde wird ein Ansprechpartner benannt,
- mit der AKDB ist abzuklären, über wen die Bescheide verschickt werden sollen.

Auf Wunsch des Gemeinderates erläutert Herr Sacher im Anschluss das Vorgehen zur Überwachung des fließenden Verkehrs.
Empfohlen wird, mit einer Verkehrszählung zu beginnen, um Daten zu erfassen, wie viele und welche Fahrzeuge die zu prüfende Straße befahren und wie viele Verkehrsverstöße es gibt.
Die notwendige Technik wird durch die Fa. RadarWacht zur Verfügung gestellt.
Im zweiten Schritt wird der Verkehr durch eine gut sichtbare Kamera überwacht, bevor dann endgültig eine Entscheidung für eine stationäre Überwachung gefällt werden kann.
Ebenso ist eine mobile Verkehrsüberwachung möglich. Die Fa. RadarWacht hält hierzu mehrere Geräte und Fahrzeuge vor.
Das sog. „Blitzen“ ist hoheitliche Aufgabe der Kommune und kann deshalb nur durch einen Beamten der Kommune (Messbediensteter) durchgeführt werden.

Das Gremium erkundigt sich zur Dauer der Überwachungsmaßnahmen.
Die Überwachung ist zeitlich nicht begrenzt. Sinnvoll für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist jedoch ein Vertrag von mindestens 1 Jahr. Der Vertrag kann 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden und verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn keine Kündigung erfolgt ist.

Die Arbeitszeit der Mitarbeiter beginnt vor Ort. Fahrtzeiten zum Einsatzort werden nicht berechnet.
Ca. 4 - 6 Monate nach Vertragsbeginn wird ein erstes Auswertungsgespräch zwischen Gemeinde und Fa. RadarWacht empfohlen.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herrn Sacher für die Ausführungen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 10:01 Uhr