Kommunalwahlen 2020, Berufung des Wahlleiters mit Stellvertreter;
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 07.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat beruft den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürgermeister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft oder aus dem Kreis der in der Gemeinde Wahlberechtigten zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.
Zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Berufung ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Unter Beachtung der vorgenannten Ausschlusstatbestände hat der Gemeinderat einen Gemeindewahlleiter sowie einen stellv. Gemeindewahlleiter zu berufen.
Beschluss
Zum Gemeindewahlleiter wird berufen: 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann
Zum stellv. Gemeindewahlleiter wird berufen: 2. Bürgermeister Uwe Menth
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 10:02 Uhr