Haushaltssatzung und -plan 2019; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 11.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 11.04.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Vorberatung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2019 erfolgte in der Finanzausschusssitzung am 28.03.2019.

Der Überschuss aus dem Jahr 2018 beträgt 986.172,00 €. Dieser steht dem Haushalt 2019 zur Deckung von Ausgaben zur Verfügung. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 3.320.596,00 €.

Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes sind der staatliche Förderanteil (Betriebskostenförderung) Kindergarten mit 229.806,00 €, Kanalbenutzungsgebühren in Höhe von 237.900,00 €, die Niederschlagswasserabgabe mit 40.000,00 €, der Frischwasserverkauf mit 137.800,00 €, der Holzverkauf mit 103.150,00 €, die Grundsteuer A mit 9.100,00 €, die Grundsteuer B mit 110.000,00 €, die Gewerbesteuer mit 295.000,000 €, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit 1.054.440,00 €, die Umsatzsteuerbeteiligung mit 39.216,00 €, die Hundesteuer mit 3.000,00 €, Schlüsselzuweisungen in Höhe von 506.104,00 € und sonstige allgemeine Zuweisungen mit 76.840,00 €.

Die wichtigsten Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind die Personalkostenzuschüsse Kindergarten nach dem BayKiBiG mit 395.403,00 €, die Umlage an die Mittelschule Zellingen mit 39.000,00 €, die Umlage an den Zweckverband Abwasserbeseitigung „Zellinger Becken“ mit 95.000,00 €, die Verwaltungskostenumlage an die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mit 326.100,00 €, die Gewerbesteuerumlage in Höhe von 50.000,00 €, die Kreisumlage mit 702.201,00 € und die Zuführung an den Vermögenshaushalt mit 202.778,00 €.

Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes belaufen sich auf insgesamt 1.778.436,00 Euro.

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind im Wesentlichen die Investitionszuweisungen MLF mit 56.400,00 €, Investitionszuweisungen für das Feuerwehrgerätehaus mit 110.000,00 €, Investitionszuweisungen (KIP) für die Mehrzweckhalle mit 207.100,00 €, Beiträge zur Entwässerung mit 20.000,00 €, die Investitionspauschale in Höhe von 126.750,00 €, die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage mit 986.172,00 € sowie die Zuführung vom Verwaltungshaushalt mit 202.778,00 €.

Die wesentlichen Ausgaben des Vermögenshaushaltes sind für die Beschaffung eines „Mittleren Löschfahrzeuges (MLF)“ mit 174.000,00 €, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses mit 720.000,00 €, Digitalisierungskonzept Schule (Grundschule) mit 19.000,00 €, Sanierung der Mehrzweckhalle mit 474.000,00 €, für Parkanlagen mit 20.000,00 €, Ingenieurgebühren für den Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße (Wasser, Kanal und Straßenbau) mit 50.000,00 €, Straßenbeleuchtung mit 17.000,00 €, eine E-Bike-Ladestation mit 6.000,00 €, die Ertüchtigung der Dreschhalle mit 16.000,00 €, Kosten für Gutachter der Klosterscheune mit 13.000,00 €, Darlehenstilgungen in Höhe von 180.787,00 € und Investitionsumlage an den AZV in Höhe von 10.220,00 €.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2019 folgende Haushaltssatzung:

Die Haushaltssatzung 2019 ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:42 Uhr