Waldbegang;


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt (Waldbegang), 16.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt (Waldbegang) 16.11.2019 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP sind Forstamtsrat Werner Trabold und Forstdirektor Christof Kirchner anwesend.

Der 1. Bürgermeister begrüßt Herrn Trabold und Herrn Kirchner. Er erteilt FAR Werner Trabold das Wort.

Herr Trabold informiert die Anwesenden über Lage und Größe des Gemeindewaldes. Folgende Waldabteilungen wurden begangen:

  • Weg nach Stadelhofen Höhe Bildstock (oberhalb Grillplatz)
  • Abteilung Schwarzsohl
  • Abteilung Duttenbrunner Weg
  • Abteilung Brandrain
  • Abteilung Pillenberg

a) Weg nach Stadelhofen Höhe Bildstock (oberhalb Grillplatz)
Der Bereich ist eine Erstaufforstung, bei der vor 28 Jahren Bergahorn gepflanzt wurde.
Besonders deutlich zeigten sich bereits im Waldbegang 2016 an dieser Stelle die durch den Trockensommer 2015 verursachten Schäden. Bei zahlreichen Bäumen riss damals das Kambium auf, es bildete sich Schleimfluss. Auch die folgenden Trockensommer 2018 und 2019 hinterließen schwere Schäden, insbesondere an der Baumart Bergahorn.

FAR Trabold verweist auf den abgesperrten Bereich. Hier ist die Ahornrindenrußkrankheit aufgetreten. Dabei handelt es sich um eine Krankheit, die durch eine Pilzart hervorgerufen wird. Es sind nur Ahornbäume betroffen, besonders schwer die Baumart Bergahorn. Der Pilz lebt mit dem Baum und wird normalerweise vom Baum auch vertragen. Treten jedoch starke Trockenschäden auf, fehlen dem Baum die Abwehrkräfte und der Pilz wird virulent. Er dringt in das aufgeplatzte Kambium ein und lässt den Baum relativ schnell absterben. Die schwarzen Pilzsporen übertragen die Krankheit dann auf weitere Bäume in der Umgebung. Besonders für Menschen mit Lungenschädigungen stellt die Ahornrußkrankheit eine Gesundheitsgefahr dar, da sich die Sporen leicht verflüchtigen und zu Entzündungen in den Lungenbläschen führen können. Die Ahornrußkrankheit ist in Bayern seit 2017/2018 nachgewiesen und hat nun auch Himmelstadt erreicht. Der Befall im genannten Bereich ist besonders schlimm, da auch eine normale Pflegemaßnahme, wegen der sich leicht verteilenden Sporen nicht durchgeführt werden kann. Eine Verwertung als Brennholz ist ebenfalls nicht möglich.
Die Bäume müssen unter Wasserbenetzung mit Atemschutz gefällt werden. Anschließend müssen sie verpackt als Sondermüll in einer Verbrennungsanlage entsorgt werden. Hierfür kommen die Verbrennungsanlagen in Würzburg oder Schweinfurt in Frage. FAR Trabold empfiehlt der Gemeinde entsprechende Angebote für die Entsorgung einzuholen.
Aufgrund der nahen Lage am Grillplatz müssen alle Bergahornbäume gefällt werden. Ein Entnehmen lediglich der sichtbar betroffenen Bäume reicht aufgrund der Gesundheitsgefahr und der sich leicht verteilenden Sporen nicht aus.

Diskussionsverlauf zu a):
Das Gremium erkundigt sich zu den Behandlungsmöglichkeiten.
Herr Kirchner erläutert, dass eine Behandlung mit Fungiziden bei dieser Pilzart nicht möglich ist. Derzeit gibt es noch keine andere Behandlungsmöglichkeit als das großflächige Abholzen, da zur Krankheit noch wenig erforscht ist.
Auch andere Ahornbäume im Gemeindewald könnten von der Ahornrußkrankheit betroffen sein. FAR Trabold hat vereinzelt Erkrankungen in anderen Waldteilen festgestellt. Allerdings stehen die Ahornbäume in diesen Bereichen nicht so dicht und sind nicht so zahlreich, so dass der Pilz nach dem Absterben des betroffenen Baumes in diesen Bereichen keine weitere Nahrung mehr findet und ebenfalls abstirbt. Der Pilz bildet kein Myzel und lebt nur am Stamm. Zudem sind die anderen Waldbereiche nicht so hoch frequentiert, wie oberhalb des Grillplatzes. Die Gesundheitsgefahr ist zwar auch hier gegeben, aber weit geringer zu bewerten, als am stark von Besuchern frequentierten Weg oberhalb des Grillplatzes.
Wenn die Ahornrindenrußkrankheit im Privatwald aufgetreten ist, müssten die privaten Besitzer die Kosten für die Entsorgung tragen. Da aber die privaten Waldgrundstücke auch eher in Waldteilen ohne große Besuchernutzung liegen, besteht auch dort kein weiterer Handlungsbedarf, sondern es sollte nur abgesperrt und abgewartet werden, bis der Pilz abstirbt.

Das Gremium erkundigt sich, wie der Bereich am Grillplatz danach wieder aufgeforstet werden könnte. Vorgeschlagen wird z.B. eine Aufforstung mit Baumhasel, aber auch das Anlegen von Gehölzhecken ist möglich.

Auch in den umliegenden Gemeinden ist die Ahornrußkranheit aufgetreten.


b) Abteilung Schwarzsohl
Der Fichtenbestand wurde vor 15 Jahren geerntet und anschließend verjüngt.
Der Bereich dient als Experimentierfeld. Er bietet mit seinem feuchten Boden gute Bedingungen.
Zu der Naturverjüngung mit Buche wurde mit besonderen Arten wie Mammutbaum, Riesenlebensbaum und Douglasie (Arten aus Nordamerika), Weißtanne und Eibe sowie chinesischem Rotholz (sog. Urwaldnadelbaum, der im Winter seine Nadeln abwirft) experimentiert.
Die genannten Baumarten sind sehr gut angewachsen und gedeihen.
Zusätzlich wurden nun Bergahorn, Eiche und Baumhasel in Einzelverbissschutz (Röhren)gepflanzt. Demnächst soll noch die Pflanzung von Platanen ebenfalls in Röhren erfolgen.

Das Gremium erkundigt sich, ob die genannten Baumarten auch auf trockenen Böden gedeihen. FAR Trabold erläutert, dass diese Bäume nicht geeignet sind. Für Trockenflächen empfiehlt er gute Mischungen verschiedener Arten, die mit der Trockenheit gut umgehen können, z.B. Spitzahorn Elsbeere, Mehlbeere, Speierling, Eiche und Walnuss.


c) Abteilung Duttenbrunner Weg
FAR Trabold erläutert anhand einer gefällten Fichte die Schädigungen durch den Borkenkäferbefall.
Aufgrund der sehr trockenen Sommer fehlen den Bäumen, insbesondere den Fichten, die Abwehrkräfte, sich durch Harzbildung gegen den Käferbefall zu wehren.
Der Baumbestand ist stark gefährdet. 50% des Einschlages im vergangenen Jahr ging auf den Käferbefall zurück.
Der Holzmarkt hat wegen des hohen Einschlages ein zu hohes Angebot und eine zu geringe Nachfrage. Die Holzpreise sinken dadurch immer weiter und schneller.
Konnten 2018 noch 90 € für einen Stamm realisiert werden, sind es derzeit nur noch 25 €. Die Einnahme deckt so fast nicht mehr den Aufwand.
FAR Trabold empfiehlt deshalb, möglichst nur die hygienische Waldwirtschaft und nicht zusätzlichen regulären Einschlag von Fichtenholz. Hier sollte abgewartet werden, bis wieder bessere Preise erzielt werden können.

Gemeindearbeiter Gerold Nötscher erläutert den Standort des Bildstockes „Hexenbild“. Der Standort ist im Eckbereich Duttenbrunnerweg/Grundweg und der sog. Serpentine. Die großen Fichten im Bereich sind 80 bis 90 Jahre alt.

Ebenfalls Abt. Duttenbrunner Weg (weiter unten)
FAR Trabold erläutert die Pflegemaßnahmen. Es befindet sich hier eine freie Fläche mit vereinzelten großen Buchen und teilweise Fichten. Es hat sich ein guter Bestand durch Naturverjüngung mit Buche bereits gebildet. Um die jungen Bäumchen im Wachstum zu unterstützen, werden vereinzelt Bäume „auf Stock“ gesetzt. Sie werden dabei bis auf wenige Triebe zurückgeschnitten. Damit soll die Pflanze die Chance erhalten, "von Grund auf" neu zu wachsen. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie so zeitgleich mit der Naturverjüngung wächst und diese dadurch mehr Licht zum Wachsen bekommt. Auf den Stock setzen kann man jedoch nur Laubbäume. Diese Art der Verjüngung funktioniert bei Nadelbäumen nicht
Dazwischen sollen andere Baumarten gesetzt werden, z.B. Weißtanne und Flatterulme. Vor der Pflanzung musst jedoch der starke Buchenbaum, die sich bereits jetzt schon stark geneigt hat, gefällt werden.
FAR Trabold erläutert, wie viel Festmeter durch die Fällung eines so großen Baumes erwartet werden können. 60% eines Laubbaumes sind Brennholz (Krone, Äste, etc.) nur 40% sind verwertbares Stammholz. Zum Vergleich: Bei einer Fichte entstehen 90% Stammholz und nur 10% Brennholz. Außerdem benötigt die Buche viel länger zum Wachsen und kann damit erst wesentlich später geerntet werden.

Darüber hinaus geht FAR Trabold auf das Eschentriebsterben ein. Die Eschen im Gebiet sind so stark betroffen, dass diese Baumart nicht mehr empfohlen werden kann. Auch hier hilft als Ersatz eine Mischung aus Spitzahorn, Buche, Hainbuche zu pflanzen.
Gegenüber dem Bestand befindet sich ein Bestand an Douglasien, die teilweise entastet sind. Da Douglasien, wie alle Nadelbäume, Totasterhalter sind, ist es nötig, sie für eine gute Holzqualität zu entasten. Würden die Totäste am Baum verbleiben, würden sie mit der Zeit in das Holz einwachsen und die Qualität mindern. Laubbäume dagegen werfen ihre Totäste ab.
Die entasteten Douglasien bleiben für den Endbestand stehen. Die nichtentasteten Bäume werden vorher entnommen.


d) Abteilung Brandrain
Dieser Bereich weist wieder eine gute und feuchte Bodenbeschaffenheit auf. Unter den hohen Fichten befindet sich eine Naturverjüngung mit Buche, die durch Pflanzungen von Mammutbäumen, Douglasien und Tanne ergänzt wurden. FAR Trabold erläutert die Schutzmaßnahmen an den Pflanzungen. Dabei wurden Nadelbäume in (breite) Netzhüllen und Laubbäume in (schmale) Wuchshüllen gesetzt. Die Kosten für die Einzelschutzhüllen betragen:
- je Netzhülle                5,00 €
- je Tubex-Hülle        6,00 €
-je Microvent-Hülle        4,50 €

Die Hüllen dienen zum Verbissschutz durch Rehwild.
Für größere Flächen besteht die Möglichkeit, durch Zaunbau Schutzmaßnahmen zu errichten.
Nachteil: Diese Fläche ist pflegeintensiv, bis die gepflanzten Bäumchen groß genug sind.
Vorteil: Die Kosten sind bei größeren zusammenhängend bepflanzten Flächen und mehr als 200 Bäumchen geringer als durch den Einzelschutz.

Wichtig für die Pflegemaßnahmen unter den geänderten klimatischen Bedingungen ist vor allem, das Pflanzen verschiedener Arten und die Vermeidung von Monokulturen.


e) Abteilung Pillenberg
Der Buchenbestand der Abteilung auf einer Fläche von ca. 10 ha ist durchschnittlich 107 Jahre alt.
Der Bestand ist gesund. Dazwischen befinden sich Fichten, die teilweise mit Käfer befallen sind. Die befallenen Bäume werden entfernt. FAR Trabold freut sich mitteilen zu können, dass in diesem gesunden Bereich eine regelgerechte Durchforstung durchgeführt werden kann. Die letzte Maßnahme im Bereich wurde bereits 2010 durchgeführt. Es sollen rund 600 fm entnommen werden. Der Anteil an Stammholz (Buche) daran wird ca. 150 fm ausmachen.

Das Gremium erkundigt sich zu Buchen mit Narbenbildung. Diese Bäume sind von minderer Qualität und werden mit gefällt. Die Narbenbildung wird durch die extremen Temperaturunterschiede, durch Wolllausbefall oder durch Trockenschäden vermutet.
Der Buchenpreis derzeit ist passend.

Abteilung Pillenberg (weiter unten)
FAR Trabold erläutert den Befall von Buchen und Eichen mit Schwammspinnern. Dadurch ist ein großer Schaden aufgetreten. Es kam zu einem Lichtungsfraß. Glücklicherweise ist bisher noch kein Kahlfraß aufgetreten. Da aber bereits viele Schwammspinnergelege im betroffenen Bereich zu verzeichnen sind, wird befürchtet, dass die Schäden im kommenden Jahr größer ausfallen könnten. Der Schwammspinner ist ein wärmeliebender Nachtfalter. Seit dem heißen und trockenen Jahr 2015 steigt seine Populationsdichte.

Die Schwammspinnerraupen fressen den ersten Austrieb der Blätter der betroffenen Bäume sowie auch den zweiten Austrieb (Johannistrieb). Dadurch werden die Bäume so geschwächt, dass sie im folgenden Jahr nicht mehr, bzw. nur schwer austreiben können. Findet dann wieder ein Raupenfraß statt, könnten die Bäume absterben.

Im Bereich wurde die Anzahl der Schwammspinnergelege in drei Zonen gemessen.
Zone 1 weist eine Dichte von 2,5 Gelegen auf, in Zone 2 sind es bereits 9,9, Zone 3 hat eine Dichte von 7,5 Gelegen. Schwerpunktmäßig ist eine Fläche von rund 3 ha betroffen.

Bekämpfungsmaßnahmen werden i.d.R. empfohlen bei einer Dichte über 5 Gelegen. Die Untersuchungen im Wald werden mit der Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Freising, abgestimmt. Sobald die Ergebnisse der LWF vorliegen, wird FAR Trabold sich mit der Gemeinde in Verbindung setzen, um die weiteren Maßnahmen festzulegen.
Die Bekämpfung der Schwammspinner ist aus der Luft mit Hubschrauber möglich. Der Gemeinde entstehen durch die Bekämpfungsmaßnahmen keine Kosten.
Das Mittel zur Bekämpfung der Schwammspinnerpopulation verursacht, dass die Raupe aufhört zu fressen und sich vorzeitig zu häuten beginnt. Allerdings wirkt das Gift gegen sämtliche Schmetterlingsraupen.

Versucht werden könnte, die Schwammspinnergelege mechanisch zu entfernen. Ob dies zu dem gewünschten Erfolg führt, ist aber aufgrund der hohen Dichte der Gelege und der Größe der betroffenen Fläche fraglich.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 10:04 Uhr