BA 2020001; Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Stellplätzen und eine Gerätehalle errichten. Die Gerätehalle soll zur Unterbringung der vorhandenen Maschinen (Traktor, Anhänger, Wippsäge, Seilwinde, Holzspalter) für den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes für Weinbau und Forstwirtschaft des Betriebsinhabers und Vaters der Bauherrin, Hirtengartenweg 4 dienen.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat festgestellt, dass zur Erhaltung des Gebietscharakters im Baugebiet Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten weitere Wohnhausbebauung nur in Verbindung mit Landwirtschaft oder auch Tierhaltung zugelassen werden kann. Das geplante Bauvorhaben sieht Wohn- und landwirtschaftliche Nutzung vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Wohnhaus überschreitet die festgelegte Baugrenze um bis zu 8,00 m in nördliche Richtung, die landwirtschaftliche Gerätehalle liegt komplett außerhalb der Baugrenze. Das Wohnhaus soll nicht mit naturrotem oder rotbraunem Material, sondern in schiefergrau eingedeckt werden. Die landwirtschaftliche Gerätehalle soll nicht mit einem Satteldach mit dem Wohngebäude angepasster Dachneigung und Dachüberstand, sondern mit einem flachgeneigten Pultdach errichtet werden. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden beantragt mit der Begründung, das Grundstück optimal ausnutzen zu wollen und dem Hinweis, dass bereits Gebäude und Nebengebäude mit den gleichen Abweichungen in direkter Umgebung vorhanden sind. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar. Bezugsfälle für die beantragten Befreiungen sind im Baugebiet bereits vorhanden. Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen und landwirtschaftlicher Gerätehalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, Dacheindeckungsfarbe für das Wohnhaus und Dachform der landwirtschaftlichen Gerätehalle wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:15 Uhr