BA 2020002; Obere Ringstr. 56, Fl. Nr. 7917/2, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Nebengebäude Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Obere Ringstr. 56, Fl. Nr. 7917/2 der Gemarkung Himmelstadt ein Zweifamilienhaus mit Carport und Nebengebäude errichten und die bestehenden Gebäude abbrechen. Mit einer Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  1. Fügt sich das zweigeschossige Wohngebäude mit den geplanten Abmessungen in die Umgebung ein?
  2. Sind die beiden südlichen Grenzbebauungen (eingeschossiges Nebengebäude u. Carport) nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) zulässig bzw. genehmigungsfähig?
  3. Abstandsflächenübernahme aus dem Jahr 1965: Ist es korrekt, dass die dingliche Sicherung im Grundbuch auch heute hoch Gültigkeit besitzt und nach der Beseitigung der baulichen Anlagen erneut auf die Grenze gebaut werden darf?
Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das geplante Vorhaben ist dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Der Stellplatzbedarf wird im Rahmen des späteren Antrags auf Baugenehmigung beurteilt. Fragen zum Abstandsflächenrecht (Art. 6 BayBO) sind ausschließlich durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu bewerten. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Nebengebäude auf dem Grundstück Obere Ringstr. 56 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Die abstandsflächenrechtliche Beurteilung (Art. 6 BayBO) des geplanten Vorhabens ist durch das Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:15 Uhr