BA 2020003; Mausbergstr. 24, Fl. Nr. 502/38, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Mausbergstr. 24, Fl. Nr. 502/38 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die festgelegte Baugrenze wird in westliche Richtung um ca. 0,85 m überschritten. Die zulässige talseitige Traufhöhe (maximal 6,00 m) wird um bis zu 1,90 m überschritten. Der Bebauungsplan sieht für Wohnhäuser eine Dachneigung von 26 bis 35 Grad vor. Abweichend davon soll das geplante Satteldach des Wohnhauses eine Dachneigung von 20 Grad erhalten. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass Terrassen so auszuführen sind, dass sie sich dem natürlichen Gelände angleichen. Die Bauherren planen jedoch eine Terrassenauffüllung an der Westseite mit einer Quadersteinmauer von 1,00 m Höhe. Hinsichtlich der Geländegestaltung bestimmt der Bebauungsplan, dass der natürliche Hangverlauf erhalten bleiben muss, dass Geländeübergänge sanft anzuziehen sind, dass auffällig steile Böschungen und Abgrabungen unzulässig sind und dass Stützmauern über 0,50 m vermieden werden sollten und einer besonderen Genehmigung bedürfen. Die Bauherren beabsichtigen aufgrund des ungünstigen Geländeverlaufs eine Geländeauffüllung, wie auch der westliche Nachbar Fl. Nr. 572/6 (Baugebiet Mausberg II). An der nördlichen Grundstücksgrenze zum unbebauten Grundstück Fl. Nr. 572/39 soll durch die geplante Geländeauffüllung eine Stützmauer mit einer Höhe von 1,68 m bis 2,70 m entstehen. Wegen der Wandhöhe der Garage von 4,37 m im Mittel an der nördlichen Grundstücksgrenze wurde außerdem ein Antrag auf Erteilung einer Abweichung nach Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayB0) gestellt, der vom Landratsamt Main-Spessart zu bewerten ist. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, ein Nachbar hat die Unterschrift verweigert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Mausbergstr. 24 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, talseitige Traufhöhe, Dachneigung, Terrassengestaltung, Geländegestaltung und Stützmauer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:15 Uhr