Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 "Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH, Würzburg, hat im Auftrag der Stadt Karlstadt die Gemeinde Himmelstadt mit Schreiben vom 23.01.2020 am Bebauungsplanverfahren             „2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt“ im Rahmen der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme wurde bis zum 02.03.2020 erbeten.
Es handelt sich um ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit integrierter Grünordnungsplanung. Als Art der baulichen Nutzung soll im Hinblick auf die Lärmimmissionen ein Mischgebiet festgesetzt werden. Als Grundlage des Bebauungsplanverfahrens dient ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Karlstadt und der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Ziel der Bauleitplanung ist die Umnutzung des aufgegebenen Krankenhausstandortes als Gesundheitszentrum mit Büro und Praxisräumen für medizinische Dienstleistungen und ergänzende Nutzungen wie beispielsweise Apotheke, Fachmarkt für Orthopädie und Gastronomie.
Außerdem soll zur Verbesserung der Parksituation ein zweigeschossiges Parkdeck entstehen.

Das Gremium wird anhand von Planunterlagen über das Bauleitplanverfahren unterrichtet.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Einwendungen zu erheben.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen das Bebauungsplanverfahren „2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt“ der Stadt Karlstadt im Rahmen der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:15 Uhr