Bauleitplanung Zellingen; Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung) Baugebiet WA "Klinge" Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.09.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Markt Zellingen plant ein allgemeines Wohngebiet in der Gemarkung Retzbach. Das Baugebiet „Klinge“ befindet sich nordöstlich der bestehenden Bebauung Jahnstraße und Vinzenz-Schüpfer-Straße. Der Gemeinde Himmelstadt wird als Nachbargemeinde im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange der Bebauungsplan mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Himmelstadt durch die vorliegende Planung nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Klinge“ des Marktes Zellingen keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 11:09 Uhr