Bauleitplanung, 5. Änderung "Mausberg II"
Aufstellungsbeschluss
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 05.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Grundstück Fl.-Nr. 382/25 der Gemarkung Himmelstadt ist im aktuellen Bebauungsplan „Mausberg II“ als Kinderspielplatz dargestellt. Um eine Wohnhausbebauung ermöglichen zu können, ist der Bebauungsplan in diesem Bereich zu ändern. Die Änderung kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Das Planungsbüro Arz, Würzburg, hat zwischenzeitlich einen Planentwurf gefertigt.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes „Mausberg II und III“.
Die Bebauungsplanänderung erhält die Bezeichnung „Mausberg II 5. Änderung“.
Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird verzichtet (§ 13 a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB).
Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro Arz, Würzburg auf Stundenbasis vergeben.
Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage des vorliegenden Planungsentwurfs vom 09.10.2020 in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Arz, Würzburg die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.06.2021 11:21 Uhr