Silvesterfeuerwerk; Vorgehensweise, Platzsperrung; Information und Beratung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat beim Landratsamt Herrn Hafenrichter zu Maßnahmen an Silvester nachgefragt.

Da in Bayern auch an Silvester eine Ausgangssperre von 21:00-5:00 Uhr gilt, sind keine weiteren Maßnahmen seitens der Gemeinde für Feuerwerke in dieser Zeit erforderlich. Überlegt werden könnte jedoch, ob das Verbot von Feuerwerk auch vor oder nach diesen Zeiten gelten sollte.

Der Gemeinderat hält dies für nicht notwendig. Zum einen wird in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft, es können allenfalls Restbestände aus Vorjahren benutzt werden. Zum zweiten wird aber auch darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle eines gemeindlichen weitergehenden Verbotes nur schwer durchsetzbar ist.
Aus diesem Grunde sollten die Gemeinde keine weiteren eigenständigen Regelungen erlassen. Die Vorgaben des Landes und des Bundes reichen aus.

1. Bürgermeister Hemmelmann wird die Entscheidung des Gemeinderates an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mitteilen, mit Bitte um Weitergabe an das Landratsamt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 11:25 Uhr