BA 2020017 Waldstraße 11 a; Fl.-Nr. 382/44 u. a. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 17.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 11 a ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Aktuell ist das Grundstück im Bebauungsplan als Spielplatz dargestellt und nicht bebaubar. Aus diesem Grund wird zurzeit eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange finden momentan statt. Die Auslegung endet am 15.01.2021. Die Bebauungsplanänderung soll in der Februarsitzung des Gemeinderates als Satzung beschlossen werden. Das Bauvorhaben hält die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein. Die Baugrenze ist bis zu einer Tiefe von 3,50 m vom Garagenbereich (gehört in diesem Fall zum Wohngebäude) überschritten. Der Wohnbereich überschreitet ebenfalls die Baugrenze um ca. 1,0 m. Die Firstrichtung entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gebäude soll giebelständig zu Straße errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht ein traufständiges Gebäude entlang der Straße vor. Bergseitig ist die Traufhöhe mit maximal 3,20 m festgesetzt. Das Gebäude soll mit einer Traufhöhe von ca. 4,0 m errichtet werden. Der festgesetzte Stauraum vor der Garage von 5,0 m wird nicht eingehalten. Der geplante Stauraum beträgt 3,0 m. Die Garage soll ein Flachdach erhalten. Flachdächer sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig. Die Dacheindeckung soll dunkelgrau  ausgeführt werden. Der Bebauungsplan sieht eine rote Dacheindeckung vor. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.  Bezugsfälle sind in der näheren Umgebung vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Die Nachbarbeteiligung sollte auch auf das Grundstück Fl.-Nr. 382/23 ausgedehnt werden.
Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung  eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Waldstraße 11 a der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den (künftigen) Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 11:25 Uhr