Bauleitplanung; 1. Änderung Bebauungsplan "Grundschule"; Billigungs- und Offenlagebeschluss; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.02.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.12.2020 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Sondergebiet Grundschule“ beschlossen. Als Art der baulichen Nutzung ist bisher festgesetzt: „Flächen für den Gemeinbedarf“, mit der Konkretisierung „Grundschule mit Nebenanlagen und Parkplatz“.

Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen folgende weitere Nutzungen bzw. Konkretisierungen festgesetzt werden:

  • Kindergarten
  • Kindertagesstätte
  • Parkplätze

Ferner wird die Verkehrsfläche „Brückenstraße“, Fl. Nr. 8070/2, in der Länge reduziert.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 8061, 8070/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt.
Die durch die geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 8061 wegfallenden Parkplätze und die durch dieses Bauvorhaben zusätzlich erforderlichen Parkplätze werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 8077/1 festgesetzt.
Das Bauleitplanverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Grundschule – 1. Änderung“.

Die Bebauungsplanänderung wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Beschluss 1

Änderungsbeschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“
Mit der Änderung des Bebauungsplans werden folgende weitere Nutzungen bzw. Konkretisierungen festgesetzt:
  • Kindergarten
  • Kindertagesstätte
  • Parkplätze
Ferner wird die Verkehrsfläche „Brückenstraße“, Fl. Nr. 8070/2, in der Länge reduziert.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 8061, 8070/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt.
Die durch die geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Fl. Nr. 8061 wegfallenden Parkplätze und die durch dieses Bauvorhaben zusätzlich erforderlichen Parkplätze werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 8077/1 festgesetzt.
Das Bauleitplanverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Grundschule – 1. Änderung“.
Die Bebauungsplanänderung wird im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Billigungs- und Offenlagebeschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt billigt die Änderung des Bebauungsplans „Grundschule“ des Bautechnischen Planungsbüros Rüdiger Amthor, Buchenhöllstraße 6, 97753 Karlstadt-Stetten, vom 30.12.2020 mit Begründung vom 30.12.2020 und beschließt die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB). Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Absatz BauGB abgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 12:04 Uhr