Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Thomas Hemmelmann; Kenntnisnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.02.2021 teilt der Feldgeschworenenobmann der Gemeinde Himmelstadt, Herr Otmar Hemmelmann mit, dass für den am 20.08.2020 verstorbenen Feldgeschworenen Herrn Arnold Bünner, Herr Thomas Hemmelmann als Nachfolger vorgeschlagen wird.

Gemäß Art. 13 Absatz 2 Satz 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) werden die Feldgeschworenen bei Übernahme ihrer Aufgaben durch den ersten Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses in Eidesform verpflichtet. Die Feldgeschworenen werden auf Grundlage des Art. 11 Absatz 4 AbmG auf Lebenszeit bestellt.

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Niederschrift über die Verpflichtung des neuen Feldgeschworenen:
Niederschrift über die Vereidigung des Feldgeschworenen
Herrn Thomas Hemmelmann, geboren am 21.08.1983, wohnhaft in Himmelstadt, Hauptstraße 111,
am 04. März 2021 im Pfarrzentrum, Am Kirchplatz 9, Himmelstadt.
Nach erfolgter Belehrung über den Inhalt und die Bedeutung des Amtseides der Feldgeschworenen (siehe oben) findet die Verpflichtung gemäß Art. 13 Absatz 2 Abmarkungsgesetz in Eidesform statt. 
Nach Erheben der geöffneten rechten Hand durch Herrn Hemmelmann erfolgt die Eidesleistung bzw. Eidesabnahme durch Nachsprechen der Eidesformel:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.

Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Absatz 2 Satz 4 AbmG). Die Niederschrift unterschreiben somit der neue Feldgeschworene und der Erste Bürgermeister (siehe Anlage 1 zur heutigen Niederschrift / es folgen die Unterschriften).

Abschließend überreicht Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herrn Thomas Hemmelmann die aktuelle Ausgabe des Handbuches „Der Feldgeschworene“ mit wichtigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu diesem wichtigen, kommunalen Ehrenamt. Dies mit den besten Wünschen für eine künftige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die ergänzende, feierliche Verpflichtung des neu bestellten Feldgeschworenen erfolgt beim nächsten Feldgeschworenentag des Distrikts Karlstadt (je nach Corona-Lage).

Datenstand vom 31.01.2023 11:58 Uhr