Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Änderung des Flächennutzungsplans; Bebauungsplan "Solarpark Stetten II"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 04.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, hat im Auftrag der Stadt Karlstadt mit Schreiben vom 01.02.2021 Die Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde an den beiden Bauleitplanverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 12.03.2021 abgegeben werden.
Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Stetten II“ mit einer Fläche von 2,67 ha nördlich des Stadtteils Stetten und östlich der Bahnlinie Waigolshausen-Gemünden a. M., der Staatsstraße St 2301 und des Werntalradweges. Im Plangebiet sind ca. 31,8 % als Private Grünflächen, ca. 68,2 % als Nettobaufläche festgesetzt. Im Parallelverfahren wird auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.
Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die Lage des Plangebietes unterrichtet
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach Neufassung und gegen den Bebauungsplan „Solarpark Stetten“ der Stadt Karlstadt im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:58 Uhr