Bedarfsplanung der Gemeinde Himmelstadt nach dem BayKiBiG 2020 - 2026
Einleitung
Der Freistaat Bayern hat das Recht der Kindertagesstätten und Tagespflege im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) normiert. Danach sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender Angebote anerkennen (Art. 7 Satz 1 BayKiBiG).
Um dies zu gewährleisten bedarf es einer Bedarfsplanung und Bedarfsanerkennung. Folgende Planungsschritte werden durchgeführt:
- Bestandsfeststellung
- Bedürfniserhebung
- Bedarfsfeststellung
- Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit (Gemeinderatsbeschluss)
1. Bestandsfeststellung
Hier wird die Frage beantwortet, welche Plätze in der Gemeinde Himmelstadt gelegen sind. Die Bestandsfeststellung erfasst alle Plätze in der Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“.
Anschrift: Brückenstraße 14, 97267 Himmelstadt
Träger: St. Johanniszweigverein Himmelstadt
Plätze: 110 Plätze für alle Altersgruppen
Platzstruktur: 12 Krippenplätze – Ganztags
18 Krippenplätze – Halbtags (15 davon befristet genehmigt bis 31.08.2021)
50 Regelplätze
Angebot: Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag bis Einschulung
Öffnungszeit: Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitags: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr
Vollzeitkrippengruppe – Mäuschen
Montag bis Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr
Halbtageskrippengruppe - Igel
Montag bis Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr
Gruppen: eine Krippengruppe (ganztags), eine Krippengruppe (halbtags),
2 Regelgruppen
2. Erhebung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder
Hier wird die Frage geklärt, was sich die Eltern von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Himmelstadt wünschen.
Das Angebot an Betreuungseinrichtungen soll sich – im Rahmen des Möglichen – an den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder orientieren. Es ist wohl kaum möglich, alle Vorstellungen und Wünsche der Eltern zu verwirklichen. Aber es soll versucht werden, Wünsche und Realität weitestgehend einander anzugleichen.
Die Gemeinde Himmelstadt kann gegenüber den Eltern aufgrund des Fragebogens keine Ansprüche geltend machen. Umgekehrt gilt das genauso. Darauf wurde im Fragebogen entsprechend hingewiesen
Durch Corona und die Schließung des Kindergartens im Dezember 2020 konnte keine Informationsveranstaltung zur Bedarfsplanung stattfinden. Im Mitteilungsblatt wurde auf die Elternbefragung hingewiesen. Die Elternfragebögen wurden über den Kindergarten digital verteilt oder standen auf der Homepage der Gemeinde Himmelstadt zur Verfügung.
Den Eltern wurde so die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Rücklauffrist endete am 31.01.2021. Später eingegangene Fragebögen konnten nicht mehr berücksichtigt werden.
Auswertung der Elternfragebögen:
Ausgefüllte Elternfragebögen
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46
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davon haben
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a) 29
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Bereits einen Betreuungsplatz
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b) 17
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Haben noch keinen Betreuungsplatz und sind auf der Suche
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a) Eltern mit Betreuungsplatz
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davon sind
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15
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Krippenkinder (0 – unter 3 Jahren)
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14
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Kindergartengartenkinder (3 – 6 Jahre)
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davon werden
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27
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in Himmelstadt betreut
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2
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in Zellingen betreut
(eine Zusage für den Himmelstadter KiGa besteht bereits ab 09/2021)
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Folgende tägliche Betreuungszeit wurde angegeben:
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1 bis einschließlich 2 Stunden
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0
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2 bis einschließlich 3 Stunden
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0
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3 bis einschließlich 4 Stunden
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3
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4 bis einschließlich 5 Stunden
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2
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5 bis einschließlich 6 Stunden
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6
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6 bis einschließlich 7 Stunden
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10
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7 bis einschließlich 8 Stunden
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7
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8 bis einschließlich 9 Stunden
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1
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Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuung bis in den Nachmittag in Anspruch nehmen.
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Die Eltern wurden gefragt, ob der Platz in Bezug auf die Lage und Länge der Betreuungszeit den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern entspricht:
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25 bejahten diese Frage
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4 antworteten mit Nein
Als Gründe gaben diese Eltern an, dass sie sich längere Betreuungszeiten wünschen. Jemand benötigt ab und zu auch eine Betreuungszeit von 9 – 10 h, gelegentlich auch samstags.
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b) Eltern ohne Betreuungsplatz
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Davon suchen
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15
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einen Krippenplatz (0 – unter 3 Jahren)
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2
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einen Kindergartenplatz (3 – 6 Jahre)
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Anmerkung: 1 Krippenkind und 1 Regelkind werden aktuell in einem anderen Kindergarten betreut – die Betreuung ist somit sichergestellt. Die Eltern suchen aber einen Platz in Himmelstadt, da ein Umzug bevorsteht.
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Die meisten haben angegeben, dass sie in Himmelstadt wohnen oder wohnen werden, die Kinder hier in die Grundschule gehen sollen und bereits ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht. Daher werden die Betreuungsplätze in Himmelstadt gesucht.
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Für 5 Kinder wurde bereits ein Aufnahmeantrag beim Trägerverein gestellt. Die Zusage steht hier noch aus.
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Folgende überwiegend tägliche Wunschbetreuungszeit wurde angegeben:
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1 bis einschließlich 2 Stunden
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0
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2 bis einschließlich 3 Stunden
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0
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3 bis einschließlich 4 Stunden
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0
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4 bis einschließlich 5 Stunden
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1
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5 bis einschließlich 6 Stunden
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6
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6 bis einschließlich 7 Stunden
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7
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7 bis einschließlich 8 Stunden
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1
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8 bis einschließlich 9 Stunden
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1
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Keine Angabe
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1
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Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuungszeit bis in den Nachmittag brauchen. Bei Krippenplätzen spricht man hier von einem Ganztagesplatz mit Schlafmöglichkeit.
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Bei 10 Kindern wurde der gewünschte Aufnahmetermin angegeben. Die meisten Kinder sollen mit ca. 1,5 Jahren in die Einrichtung kommen.
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Zusätzlich konnten die Eltern noch weitere Wünsche und Anregungen abgeben, die zum Teil aber das Konzept des Kindergartens betreffen und damit in den Zuständigkeitsbereich des Trägervereins fallen. Folgende Dinge wurden angesprochen (Häufigkeit in Klammern):
- Angebot eines warmen Mittagessens (13)
- Musikalische Früherziehung (7)
- Angemessene Gruppengröße und genügend Personal (3)
- kein jahrelanges Warten auf einen Platz (2)
- Neue Räumlichkeiten (1)
- weiterer Nachwuchs ist geplant (2)
- Kinder sollen wieder aus Tassen trinken (1)
- Müslitag soll weiterhin beibehalten oder ausgeweitet werden
z. B. durch Brunch oder Mottotage (2)
- Einführung der „Kita-Info-App“ (2)
Zwei Eltern haben angegeben, dass der Krippenplatz sicher ist, ein möglicher Wechsel in die Regelgruppe aber noch nicht zugesichert werden konnte.
In der Regel ist es so, dass die Kinder nach ihrer Zeit in der Kinderkrippe nicht die Einrichtung wechseln und einen Regelplatz benötigen. Daher müssen bei einem Anstieg der Krippenplätze auch die Regelplätze steigen. Aufgrund der Einrichtung der „Igelgruppe“ im Jahr 2020 wurden mehr Krippenkinder aufgenommen. Dadurch steigt auch der Bedarf an Regelplätzen.
Um den Bedarf an Regelplätzen kurzfristig abdecken zu können, soll die bereits bestehende Krippengruppe „Igelgruppe“ ab September 2021 in eine Übergangsgruppe umgewandelt werden. Hier werden dann Kinder im Zwischenalter von Krippe und Regelgruppe aufgenommen. Vom Landratsamt wurde dieses Vorgehen bereits erlaubt, allerdings ist noch ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Es ist davon auszugehen, dass auch hier nur eine befristete Genehmigung erteilt wird.
Tatsächlich in Anspruch genommene Plätze
Die Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“ ist zum 01.01.2021 wie folgt ausgelastet:
- In den Kinderkrippen werden insgesamt 20 Kinder betreut
- In den beiden Regelgruppen werden 42 Kinder betreut
Neben den 12 Krippenplätzen in Vollzeit und 3 Halbtageskrippenplätzen wurden der Einrichtung nachträglich zusätzliche 15 Halbtagesplätze genehmigt (vgl. aktuelle Betriebserlaubnis vom 27.04.2018 + 29.05.2020 im Anhang). Ein Halbtagesplatz kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind mittags nicht in der Einrichtung schläft. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung Frau Hartmann werden die Halbtagesplätze ausreichend genutzt, die Tendenz geht aber eher dazu über, dass sich Eltern eine längere Betreuung in der Krippe wünschen und somit auch ein Schlafplatz gebraucht wird.
Den Eltern steht im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auch zu, ihre Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde zu betreuen. Auch diese Plätze sollten nicht unbeachtet bleiben.
Aktuell werden Himmelstadter Kinder außerhalb ihrer Sitzgemeinde betreut. Derzeit liegen folgende Anträge auf kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG vor:
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden
1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 6 – 7 Stunden
- Kindergarten St. Georg, Zellingen:
1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 1 – 2 Stunden
3. Bedarfsfeststellung
Hier soll die Frage geklärt werden, welche Plätze man braucht, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Eine 100%-ige Bedarfsdeckung kann in der Praxis wohl kaum erreicht werden. Die Verwaltung schlägt eine Deckung des Bedarfs von 2/3 vor.
Auswertung der Kinderzahlen
Die Auswertung der Kinderzahlen ist aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamts mit Stichtag 09.12.2020 erfolgt.
Auf Grundlage der Information des Einwohnermeldeamts wurden alle Kinder im Alter 0 – 6 Jahren mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt erfasst. Hier wurden als Zeiträume die Kindergartenjahre (01.09. – 31.08.) festgelegt. In den Zeiträumen sind die Zu- und Wegzüge von Kindern berücksichtigt.
Geburtszeitraum
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Alter
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Anzahl der Kinder
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01.09.2023 – 31.08.2024
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-
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14 (Schätzwert)
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01.09.2022 – 31.08.2023
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-
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14 (Schätzwert)
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01.09.2021 – 31.08.2022
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-
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14 (Schätzwert)
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01.09.2020 – 31.08.2021
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0
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14 (Schätzwert)
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01.09.2019 – 31.08.2020
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1
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14
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01.09.2018 – 31.08.2019
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2
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11
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01.09.2017 – 31.08.2018
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3
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18
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01.09.2016 – 31.08.2017
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4
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19
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01.09.2015 – 31.08.2016
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5
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13
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01.09.2014 – 31.08.2015
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6
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11
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Für die Kindergartenjahre 2020/2021 fortfolgend wurde mit einem Schätzwert von 14 Geburten pro Jahr gerechnet (abgerundeter Durchschnitt der gemeldeten Geburten in den o. g. Kindergartenjahren).
Hochrechnung des Bedarfs - Krippe
Die Krippe ist aktuell nicht voll ausgelastet und wird im Januar 2021 von 20 Kindern besucht. Allerdings besteht nur eine befristete Genehmigung bis zum 31.08.2021 für 15 weitere Halbtagesplätze, danach stehen 12 Vollzeit- und 3 Halbtagesplätze zur Verfügung. Eine Warteliste wurde vom St. Johanniszweigverein bereits aufgesetzt auf der aktuell drei Kinder stehen. Die Wartezeit auf einen Krippenplatz beträgt 6 – 12 Monate. Bei 19 Kindern handelt es sich um Kinder mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt. Ein Gastkind aus einer anderen Gemeinde wird aktuell in der Krippe betreut.
Die zeitlich genehmigten 15 Halbtagesplätze sollten nicht für die Bedarfsdeckung berücksichtigt werden, daher werden nur die 15 festen Plätze (12 ganztags, 3 halbtags) zur Bedarfsfeststellung herangezogen.
Kindergartenjahr
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Kinder im Krippenalter
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Vorhandene Plätze
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Abzgl. Wechselkinder in Regelgruppe
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Über-/ Unterdeckung Krippenplätze
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2020/2021
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43
|
15
|
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2021/2022
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39
|
15
|
- 11
|
- 13
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2022/2023
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42
|
15
|
- 14
|
- 13
|
2023/2024
|
42
|
15
|
- 14
|
- 13
|
2024/2025
|
42
|
15
|
- 14
|
- 13
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2025/2026
|
42
|
15
|
- 14
|
- 13
|
2026/2027
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42
|
15
|
- 14
|
- 13
|
Die Wechselkinder sind die Kinder, die die Kinderkrippe mit dem 3. Geburtstag in die Regelgruppe verlassen. Ein Wechsel erfolgt also unterjährig und nicht mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres.
Hochrechnung des Bedarfs – Regelgruppe
Die Regelgruppen sind mit 43 Kindern im Januar 2021 ebenfalls nicht voll ausgelastet. Hier besteht noch ein Kontingent von 7 Betreuungsplätzen. Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden 11 Vorschulkinder betreut, d. h. im nächsten Kindergartenjahr werden wieder 11 Regelplätze frei.
Kindergarten-jahr
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Kinder im Regelalter
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Vorhandene Plätze
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Abzgl. Vorschulkinder
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Zzgl. Wechselkinder aus Krippe
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Über-/ Unterdeckung Regelplätze
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2020/2021
|
43
|
50
|
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2021/2022
|
50
|
50
|
- 11
|
+ 11
|
0
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2022/2023
|
48
|
50
|
- 13
|
+ 14
|
+ 1
|
2023/2024
|
43
|
50
|
- 19
|
+ 14
|
+ 12
|
2024/2025
|
39
|
50
|
- 18
|
+ 14
|
+ 15
|
2025/2026
|
42
|
50
|
- 11
|
+ 14
|
+ 5
|
2026/2027
|
42
|
50
|
- 14
|
+14
|
+ 8
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Bedarf Krippe:
Bis ins Kindergartenjahr 2026/2027 sind durchschnittlich 13 Plätze zu wenig vorhanden. Bei einer Abdeckung von 2/3 des Bedarfs würde dies zusätzlich 8 Plätze zu den bereits vorhandenen 12 Vollzeitplätzen ergeben. In der Einrichtung sind im Krippenbereich noch 3 Halbtagesplätze genehmigt. Es wurde bereits erläutert, dass die Tendenz eher zu einer Ganztagesbetreuung in der Krippe geht. Aufgrund dieser Problematik sollten diese Halbtagesplätze in Vollzeitplätze umgewandelt werden. Hier ergibt sich dann ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 11 Plätzen zu den bestehenden 12 Vollzeitplätzen.
Bedarf Regelgruppe:
Bei den Regelgruppen ist in den kommenden Jahren auf den ersten Blick eine Überdeckung an Plätzen vorhanden. Bei der o. g. Tabelle gilt es jedoch zu beachten, dass die Vorschulkinder gegen Ende des Kindergartenjahres auf einmal komplett wegfallen, während die Wechselkinder aus der Kinderkrippe unter dem Jahr dazukommen. Erhöht sich die Zahl der Krippenplätze, dann sollte sich auch die Anzahl der Regelplätze erhöhen. Auch von der Kindergartenleitung wurde mir bestätigt, dass die Auslastung in den Regelgruppen in den nächsten Jahren sehr hoch ist, und manche Krippenkinder nicht aufgenommen werden können, da ein anschließender Regelplatz in den nächsten Jahren nicht vorhanden ist.
Zu den 50 bestehenden Regelplätzen sollte ein weiterer Bedarf von mindestens 10 anerkannt werden.
4. Bedarfsanerkennung
Die Bedarfsanerkennung hat Auswirkungen auf mögliche Fördergelder für den Um- bzw. Anbau des Kindergartens mit neuen Räumlichkeiten.
Die Bedarfsanerkennung erfolgt durch den Gemeinderat Himmelstadt (vgl. Gemeinderatsbeschluss).
Die Gemeinde Himmelstadt erkennt aufgrund der durchgeführten Bedarfsfeststellung, nach Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern und Kindern im Gemeindegebiet (Bedarfsplan 2020 – 2026) folgende Plätze als bedarfsnotwendig an:
Krippenplätze:
Für Kinder unter drei Jahren werden zusätzliche 11 Vollzeitplätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Somit werden in Zukunft insgesamt 23 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
Regelplätze:
Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung werden zusätzlich 10 Plätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Somit werden in Zukunft insgesamt 60 Regelplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.