Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätze durch junge Familien soll im Anschluss an das Baugebiet „Mausberg II“ ein weiteres Baugebiet ausgewiesen werden. Die vorgesehene Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 BauNVO dargestellt. Die überwiegende Mehrheit der Grundstückseigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, ihr Grundstück an die Gemeinde zu einem bereits festgelegt Preis zu veräußern.

Der Gemeinderat wird anhand eines Lageplanausschnittes über die Lage des geplanten Baugebietes informiert.

Über die Auswirkungen dieser Planung auf evtl. künftige Baugebietserweiterungen im Bereich „Mausberg“ wird der Gemeinderat unterrichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemarkung Himmelstadt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021.

Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr