8. Änderung des Flächennutzungsplans; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung (Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing. Büro Arz, Würzburg, anwesend.)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing.-Büro Arz, Würzburg, anwesend.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Stimmen die Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den geplanten Nutzungen im Bebauungsplan nicht überein, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Aktuell stehen drei Änderungen an.

1.Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Stenger Himmelstadt“:
Für das Plangebiet, Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Himmelstadt, sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es ist eine teilweise Umstufung in „Sonstige Sondergebiete, Photovoltaik“ erforderlich.

2. Sondergebiet Einzelhandel: 
Die Fläche, auf der ein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan teilweise als „Flächen für die Landwirtschaft“ und teilweise als „Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Da in einem Gewerbegebiet kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zulässig ist, ist sowohl eine Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Einzelhandel“ als auch von „Gewerbegebiet (GE)“ in „Sondergebiet Einzelhandel“ erforderlich.
Der Gemeinderat wird anhand eines Ausschnittes aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan über die derzeitigen Darstellungen unterrichtet.

3. Bauplätze am Friedhof:
Aus dem Friedhofsgelände wurden 2 Bauplätze herausgemessen (Fl. Nrn. 1526/1, 1526/2). Es ist eine Umstufung von „Friedhof“ in „Wohnbauflächen (W)“ erforderlich.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegt dem Gemeinderat vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bauleitplanverfahren erhält die Bezeichnung 
„8. Änderung des Flächennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche:

Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem Planausschnitt „Änderung 8.1“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bereich 2:
Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“ in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1, 6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und 6446.
Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bereich 3: Fl. Nrn. 1526/1 und 1526/2
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allgemeines Wohngebiet (WA)“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr