Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stenger Himmelstadt" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Vorentwurfes; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sostigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB; ; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Herr Fabian Stenger, Friedenstr. 45, 97072 Würzburg (Vorhabensträger) plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilflächen der Grundstücken Fl. Nrn. 3199 und 3200 der Gemarkung Himmelstadt mit einer Größe von ca. 3,59 ha. Bei den ausgesparten Flächen handelt es sich um ein Bodendenkmal aus der Latènezeit. Die vom Vorhabensträger im Vorfeld eingeholte Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 30.10.2020 empfiehlt die Aussparung dieser Fläche. Dem wurde in der Planung Rechnung getragen. 

Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die vorgesehene Nutzung unterrichtet.

Das Grundstück Fl. Nr. 3199 steht im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt und soll an den Vorhabensträger verpachtet werden. Der Gemeinderat hat der Verpachtung grundsätzlich zugestimmt. Der Pachtvertrag/Nutzungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200 als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Soweit auf den Flächen eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehen (8. Änderung des Flächennutzungsplanes, siehe Top 2 der heutigen Sitzung).

Das geplante Vorhaben soll im Rahmen eines sog. Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gem. § 11 BauGB durchgeführt werden. Der Vorhabensträger hat die Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Sebastian-Münsterstr 6, 91438 Bad Windsheim, mit der Planung beauftragt.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung und Umweltbericht liegt vor, sodass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu dessen Wirksamkeit ein Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB noch zeitnah abgeschlossen werden muss. Wesentliche Regelungen sind schon im Entwurf des Pachtvertrags/Nutzungsvertrags enthalten.

Beschluss 1

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgesetzt 
(§ 11 BauNVO).

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Billigung des Vorentwurfs 
Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr