Bauleitplanverfahren, Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Karlstadt und Änderung des Flächennutzungsplans Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt hat mit Beschluss vom 25.02.2021 die Ausstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Gemeinde Himmelstadt wird zu dieser Planaufstellung und zur Änderung des Flächennutzungsplans als Nachbargemeinde im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB gehört. 

Eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange von Himmelstadt durch den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Stadelhofen ist nicht gegeben. 

Beschluss

Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr