BA 2021006; Waldstr. 10, Fl. Nr. 382/13, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 10 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II und III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht vollständig eingehalten. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss maximal vor. Bei dem Vorhaben sollen 2 Vollgeschosse und ein Dach errichtet werden. Die maximale Traufhöhe talseitig von 5,60 m wird um 1,305 m und die bergseitige maximale Traufhöhe von 3,20 m um 2,875 m überschritten. Die festgelegte Baugrenze wird bis zu 5,50 m überschritten. Der vorgesehene Stauraum von 5,0 m wird nicht eingehalten. Das Carport hat an der geringsten Stelle einen Abstand von 0,18 m zur Grundstücksgrenze. Der Bebauungsplan sieht Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38 – 45 ° und einer Eindeckung naturrotfarbig vor. Das Vorhaben soll mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 22 ° mit anthrazitfarbigen Tondachziegeln errichtet werden. Garage und Carport sollen mit einem Pult- bzw. Flachdach errichtet werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten die Regelungen hinsichtlich Dachform und –neigung auch für Nebengebäude. Die Dacheindeckung der Nebengebäude soll nicht mit Tonziegeln oder Betondachsteinen ausgeführt werden (Flach- bzw. flach geneigtes Pultdach). Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung werden durch das weitere Vollgeschoss, der sich daraus ergebenden Wandhöhe und der Dachneigung die Grundzüge der Planung berührt. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde einem Bauvorhaben mit flach geneigtem Dach und zwei Vollgeschossen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die übrigen Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung nicht berührt. Bezugsfälle sind diesbezüglich bereits vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Anzahl der Vollgeschosse, Überschreitung der Traufhöhe berg- und talseitig, fehlender Stauraum, Abweidung von der Dachneigung und –farbe, Dachmaterial, -form und –farbe der Nebengebäude) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr