Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains Information


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 06.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Das Landratsamt Main-Spessart hat mit Schreiben vom 30.03.2021, eingegangen am 08.04.2021, mitgeteilt, dass das Überschwemmungsgebiet des Mains im Jahr 1998 im Bereich des Landkreises Main-Spessart amtlich festgesetzt wurde. Da die bestehenden Festsetzungen von Amts wegen an neue Erkenntnisse anzupassen sind (§ 76 Abs. 2 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz - WHG -), wurde das Berechnungsmodell für den Main im November 2020 vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg überarbeitet und neu berechnet.

Grundlage für die fachliche Ermittlung des Gefahrenbereiches ist stets ein hundertjährliches Hochwasser. Hierüber wurden Karten erstellt. Es ist beabsichtigt, durch Rechtsverordnung das Überschwemmungsgebiet neu festzusetzen. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange beteiligt und konnte bis 30.04.2021 Stellung nehmen. Vorsorglich wurde Fristverlängerung bis 14.05.2021 beantragt.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete (§§ 78, 78 a und 78 c WHG) im Bereich der bisherigen amtlichen Festsetzung bereits heute gelten. Zusätzliche rechtliche Ge- und Verbote, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinausgehen, beinhaltet die geplante Verordnung nicht.

Der Verordnungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung versandt.

Aus Sicht der Verwaltung könnten etwaige Einwendungen nur mit einem Fachgutachten begründet werden. Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, ist zweifelhaft. Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Einwendungen zu erheben.

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr