Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Übernahme des gemeindlichen Anteils zum Beitragsersatz; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Aufgrund der Corona-Pandemie kam es im Kindergartenbereich immer wieder zu Schließungen, eingeschränktem Regelbetrieb oder Notbetreuung.   
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon im letzten Jahr pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Diese Entlastung gilt für die Monate Januar bis Mai 2021. 
Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass für Kinder tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben wurden, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund des Inzidenzwertes eine Notbetreuung anbietet. 

Im Gegensatz zu den letztjährigen Beitragsübernahmen (100 % durch den Freistaat), werden dieses Jahr lediglich 70 % des pauschalen Beitragsersatzes vom Freistaat Bayern übernommen. Die verbleibenden 30 % können von der Gemeinde übernommen werden. 
Der Beitragsersatz wurde von der Staatsregierung wie folgt festgelegt:


pauschaler Beitragsersatz
Anteil
Freistaat
70 %
Anteil Gemeinde
30 %
Krippenkinder
300,00 €
240,00 €
60,00 €
Kindergartenkinder
50,00 €
35,00 €*
15,00 €
Schulkinder
100,00 €
70,00 €
30,00 €

*zusätzlich trägt der Freistaat Bayern weiterhin auch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 €.

Bislang wurde bei der Gemeinde Himmelstadt der Sonderabschlag auf Elternbeitragszuschuss nur vom Kindergarten Himmelstadt gestellt: 


Summe der Kinder im Monat




Jan.
Feb.
März
Gesamt
pauschaler Beitragsersatz
Anteil 
Freistaat
70 %
Anteil Gemeinde
30 %
Krippenkinder
15
11
0
26
7.800,00 €
6.240,00 €
1.560,00 €
Kindergartenkinder
36
33
3
72
3.600,00 €
2.520,00 €*
1.080,00 €
Schulkinder
0
0
0
0
0,00 €
0,00 €
0,00 €





11.400,00 €
8.760,00 €
2.640,00 €

*zusätzlich trägt der Freistaat Bayern weiterhin auch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 €.

Zu bedenken ist, dass der höchste Elternbeitrag in Himmelstadt für Krippenkinder (8 - 9 Stunden Betreuungszeit) bei 160,00 € und der für Regelkinder (9 - 10 Stunden Betreuungszeit) ebenfalls bei 160,00 € liegt. 

Die Elternbeiträge im Krippenbereich wären also durch den Anteil des Freistaats schon abgedeckt (+ mind. 80,00 €) im Regelbereich ergibt sich eine maximale Unterdeckung von - 25,00 €. 

Somit könnte der Trägerverein durch eine 100 %-ige Ersatzleistung mehr Geld bekommen wie er eigentlich an Beitragsausfällen zu tragen hat. Andererseits könnte die volle Übernahme auch ein mögliches Defizit des Trägervereins in diesem schwierigen Planungsjahr mindern. Die Gemeinde Himmelstadt müsste im Rahmen der Defizitübernahme hier einen Teil übernehmen. 
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob der gemeindliche Anteil zum Beitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschal festgelegten Beträge den Einrichtungen gewährt wird. 

Da diesen Anspruch auch Einrichtungen mit Gastkindern aus Himmelstadt haben, sollte der Beschluss für alle Himmelstadter Kinder gleich gehalten werden und auch für künftige Bewilligungen bei Ersatzleistungen gelten. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den gemeindlichen Anteil zum Beitragsersatz in Höhe von 30 % der festgelegten Beträge dem Himmelstadter Kindergarten, sowie allen Einrichtungen mit Himmelstadter Gastkindern künftig zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:43 Uhr