Bauleitplanung des Marktes Zellingen; Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände"; Beteiligung als Nachbargemeinde im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung: 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 02.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) | 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt | 02.12.2021 | ö | 1 |
Sachverhalt
Die Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, hat im Auftrag des Marktes Zellingen die Gemeinde Himmelstadt mit Schreiben vom 05.11.2021 als Nachbargemeinde am Bebauungsplanverfahren „Sondergebiet Freizeitgelände“ im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 23.12.2021 abgegeben werden.
Der Planbereich ist bereits überwiegend durch entsprechende Freizeiteinrichtungen genutzt. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient der rechtlichen Absicherung der bestehenden Nutzungsstrukturen, nämlich
- des bestehenden Schwimmbades mit Parkfläche
- des bestehenden Campingplatzes mit Erweiterung in westliche Richtung
- der bestehenden Tennisanlage/Sportanlage
- der bestehenden Veranstaltungshalle als Fläche für Gemeinbedarf
- des bisher unbeplanten Lückenbereichs zwischen Badstraße und der bestehenden Wohnbebauung als private Grünfläche entsprechend der derzeitigen Nutzung
- Flächen für den Ausgleich der Eingriffe in das Überschwemmungsgebiet im Mainvorland
Das Gremium wird anhand des Bebauungsplanentwurfes unterrichtet.
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. Es wird daher vorgeschlagen, gegen den Bebauungsplan keine Einwendungen zu erheben.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, gegen den Bebauungsplan „Sondergebiet Freizeitgelände“ des Marktes Zellingen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen zu erheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 11:12 Uhr