Bebauungsplanverfahren "Mausberg II, 5. Änderung";
Abwägung der im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen;
Beratung und Beschlussfassung;
Satzungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 18.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung vom 05.11.2020 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen.
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen.
Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 09.10.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiter bestand die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einzusehen.
Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden während der Auslegung folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:
- Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
- Landratsamt Main-Spessart, Markplatz 8, 97753 Karlstadt
- Markt Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen
- Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
- Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
- Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken", Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen
- Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
- Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Postfach 11 02 63, 63718 Aschaffenburg
Abstimmungsergebnis:
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt den Bebauungsplan „Mausberg II, 5. Änderung“ in der Fassung vom 12.02.2021 unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlüsse als Satzung
(§ 10 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 11:59 Uhr