Windenergie - Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 18.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärt:

„In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen wegen der Erstellung von Windkraftanlagen. Diese sind allgemeiner Natur und ohne konkreten Inhalt.

Himmelstadt hat im Jahre 2013 einen Grundsatzbeschluss gefasst, ein Vorranggebiet für 
5 Windkraftanlagen auszuweisen.

Dieses Gebiet liegt allerdings mitten im Wald.

In der Sitzung 30.01.2014 teilt Bürgermeister Gundram Gehrsitz mit, dass die untere Naturschutzbehörde die Windkraftanlage abgelehnt hat.

Ich empfehle dem Gemeinderat, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.“


GR-Sitzung 12.02.2015

Herr Lell und Her Kleedörfer informieren zum aktuellen Sachstand.
Nachdem sich während der Suche nach geeigneten Standorten immer wieder Probleme ergeben haben, zeigt sich im Ergebnis, dass Standorte in den Gemarkungen Duttenbrunn und Zellingen nicht realisierbar sind. Lediglich auf Himmelstadter Gebiet könnten sich noch 5 Standorte ergeben.
Diese sind in der Regionalplanung mit WK 9 vorgesehen. Das 1. Anhörungsverfahren hat bereits stattgefunden. Vor dem 2. Anhörungsverfahren sind noch Schwierigkeiten auszuräumen.
Naturschutzrechtliche Belange können erfüllt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich verschlechtert. Neue Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aufgrund der 10 H Regelung (Abstandsflächen) und der Unsicherheiten durch das EEG 2014. Es ist von einer Absenkung der Vergütung um 1,2 % auszugehen.
Die Himmelstadter Standorte liegen im Energieatlas innerhalb der Region 25. Die letzten 5 Windjahre waren schwach bis sehr schwach und konnten die prognostizierten Winderträge nicht erfüllen.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht die N-ERGIE von Mindereinnahmen aus und empfiehlt zum derzeitigen Zeitpunkt das Projekt nicht weiterzuentwickeln.

Das Gremium erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeit der Winderträge in anderen Regionen. Der Trend bestätigt sich deutschlandweit, dass die Winderträge ca. 15 – 20 % unter den erwarteten Erträgen der ursprünglichen Gutachten liegen.
Die Vertreter der N-ERGIE empfehlen, das Projekt derzeit ruhen zu lassen und die Entwicklung insbesondere des Herstellermarktes abzuwarten. Geringere Anschaffungskosten der Windkraftanlagen könnten zu einer neuen Situation der Wirtschaftlichkeit führen.
Das Gremium erkundigt sich zur Recycelbarkeit der Anlagen, bzw. Anlagenteile. Es wird von einer Verwertbarkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgegangen. Der Wechsel von Verschleißteilen ist in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits eingeplant gewesen.
Zusammenfassend wird empfohlen, die Marktentwicklung abzuwarten und bei günstigerer Risikostruktur evtl. wieder aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

GR-Sitzung 31.01.2013
Sachverhalt
Die Gemeinde Himmelstadt hat bisher keine Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Windkraftanlagen sind als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Ist dagegen eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen, ist die Errichtung derartiger Anlagen außerhalb dieses Gebietes unzulässig (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Verwaltung ist bekannt, dass private Investoren in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen geeignete Flächen aquirieren.

Wenn die Gemeinde Himmelstadt die Situierung von Windkraftanlagen steuern will, ist die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zwingend erforderlich.

Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Üblicher Weise werden die hierfür anfallenden Kosten über einen städtebaulichen Vertrag auf den Investor abgewälzt. Ferner werden anteilige Verwaltungskosten dem Investor auferlegt, sodass letztlich für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde keine Kosten entstehen.

Die Verwaltung teilt mit, dass aufgrund der vorliegenden Windpotenzialstudie im Gemeindegebiet an mehreren Stellen eine ausreichende Windhöffigkeit gegeben ist, sodass die Errichtung von Windkraftanlagen nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Sowohl die N-ERGIE AG, Nürnberg, als auch die Fa. Volta Windkraft GmbH, Ochsenfurt, denen die Windpotentialstudie zur Verfügung gestellt worden war, haben dies bestätigt. Insoweit wird auch auf TOP 2 der heutigen Sitzung verwiesen.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Himmelstadt beabsichtigt, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Diskussionsverlauf
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2012 wurde ein ähnlicher Beschluss gefasst. Jedoch ging man damals noch davon aus, die erforderlichen Schritte allein in die Wege leiten zu müssen. Nach den Vorstellungen der Fa. N- ERGIE AG, Nürnberg und Volta Windkraft GmbH im Gemeinderat ist nun jedoch davon auszugehen, dass die weiteren notwendigen Schritte von der projektierenden Firma getragen werden. Hierfür ist zur Planungssicherheit des Investors dieser Grundsatzbeschluss nötig.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beabsichtigt, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Vorrangfläche für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Himmelstadt zurzeit keine Windkraftanlagen bauen will.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

Datenstand vom 31.01.2023 11:55 Uhr