Bebauungsplan "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; Antrag des CSU Ortsverbandes Himmelstadt vom 08.12.2021 auf Änderung der Straßenplanung: Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Der CSU-Ortsverband Himmelstadt hat mit Schreiben vom 08.12.2021, eingegangen am 15.12.2021, folgenden Antrag gestellt:

„Hiermit beantragt die CSU/FBL Fraktion im Gemeinderat die Aufhebung des Beschlusses zum straßenmäßigen Ausbau des geplanten Neubaugebietes Mausberg 4“.

Gleichzeitig wurde ein Vorschlag zum straßenmäßigen Ausbau vorgelegt.
Der Antrag vom 08.12.2021 samt Anlage wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung im RIS zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung teilt mit, dass Anträge immer positiv formuliert werden müssen. Kommt es bei der Abstimmung zu einer Stimmengleichheit, ist der Antrag abgelehnt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GO; Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 06.05.2020, § 27 Abs. 5 Satz 2 HS 1). In der gleichen Sitzung darf über den Antrag nicht nochmals abgestimmt werden, es sei denn, dass alle Mitglieder des Gemeinderates, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung der Abstimmung einverstanden sind (§ 27 Abs. 7  Satz 1 der Geschäftsordnung). 
Aus Sicht der Verwaltung hätte über die Variante 2 separat abgestimmt werden können, was jedoch nicht erfolgt ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Main-Spessart bedeutet die Ablehnung einer Variante nicht, dass damit die andere Variante beschlossen ist. Es bedarf immer einer gesonderten Abstimmung. Somit ist keine Aufhebung des Beschlusses vom 04.11.2021 erforderlich. Es kann sofort über den Antrag vom 08.12.2021 abgestimmt werden.

Aus Sicht der Verwaltung zielt der Antrag darauf ab, dass die im bestehenden Baugebiet „Mausberg II“ vorhandenen drei Straßen weitergeführt werden und ein weiterer Ringschluss zwischen der Mausbergstraße und der Birkenstraße erfolgt.
Um die Planung fortführen zu können, muss vom Gemeinderat ein Konzept für die straßenmäßige Erschließung des Baugebiets festgelegt werden. Dabei ist insbesondere bei den geringen Grundstücksgrößen darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der Abstandsflächen und der nachzuweisenden Stellplätze noch ausreichend große Flächen für die Bebauung zur Verfügung stehen.

Datenstand vom 07.03.2022 16:51 Uhr