Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Zeitliche Beschränkung der Parkplätze am Kirchplatz; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bereich des Kirchplatzes/Hofstraße ist derzeit mit dem amtlichen Verkehrszeichen 325.1-40 (Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) beschildert. Aktuell ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken in den gekennzeichneten Flächen unbefristet erlaubt. 

Um Dauerparker zu vermeiden und um ein rechtsicheres Verwarnen seitens der Verkehrsüberwachung zu ermöglichen, wäre das Anbringen von Zusatzzeichen mit einer zeitlichen Befristung zielführend. Hierfür wäre die Montage der beiden Zusatzzeichen (ZZ) 1042-33 (Mo-Fr 6 -18 h) und ZZ 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen __ Stunden) an allen Verkehrszeichen 325.1-40 notwendig.

Eine zeitliche Befristung für 3 Stunden wird für sinnvoll erachtet.

Die Polizei wurde hierzu gehört und es besteht das Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass der verkehrsberuhigte Bereich Kirchplatz/Hofstraße an den bestehenden Verkehrszeichen 325.1-40 (Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) zusätzlich mit dem Zusatzzeichen 1042-33 (Mo-Fr 8 - 18 h) und dem Zusatzzeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden) beschildert werden. 

Die Verwaltung wird mit der Beschaffung der Beschilderung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2022 16:51 Uhr