Interkommunale Zusammenarbeit, BayGibitR - Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 20.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 10

Sachverhalt

Im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie entstehen für Gemeinden bei interkommunaler Zusammenarbeit Vorteile (siehe auch Beschlussvorlage zum Einstieg in die Gigabitrichtlinie). 

Die Markterkundung wurde für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Ausbaugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie mit der Gemeinde Retzstadt und dem Markt Thüngen interkommunal zusammen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2022 16:51 Uhr