Kommunale Verkehrsüberwachung durch die Firma Radarwacht; Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion; Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 2.12.2021 hat der Gemeinderat Himmelstadt die Firma RadarWacht GmbH mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet beauftragt. 
Die vorbereitenden Maßnahmen wurden soweit getroffen und die Überwachung kann ab dem 01.03.2022 beginnen.
Mit Schreiben vom 24.01.2022 beantragt das Gemeinderatsmitglied Christian Scheb im Auftrag der Gemeinderatsfraktion SPD im ersten Monat des Vertragszeitraumes zwischen der Gemeinde und der Firma Radarwacht GmbH, geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten mündlich zu verwarnen.
 
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag nachfolgend Stellung:
Würde man den Antrag annehmen, wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet. Demnach sollen alle gleichbehandelt werden. Werden Bürger im ersten Monat nicht verwarnt, weil die „Probezeit“ noch läuft, so wird für jemand anderes für die gleiche Tat im nächsten Monat ein Verwarngeld festgesetzt. Zudem gibt es keine Festlegung, wie geringfügig eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingestuft wird.   
Außerdem wurde in der Presse jetzt schon mehrfach kommuniziert, dass eine kommunale Verkehrsüberwachung beauftragt wurde, die im Frühjahr 2022 die Arbeiten aufnehmen soll. Die Bevölkerung konnte sich so entsprechend auf die Änderung einstellen. 
Sicherlich wird die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung für Unmut und Beschwerden sorgen, manchmal begründet, manchmal aber auch unbegründet. Eine geringfügige Ahndung würde den Großteil an Anfragen und Beschwerden lediglich um einen Monat verschieben. 
Am 27.01.2022 hat ein Gespräch mit der Firma Radarwacht stattgefunden. Der Mitarbeiter im Außendienst bestätigte zwar das Opportunitätsprinzip, dies kann jedoch nur angewandt werden, wenn er die Person vor Ort tatsächlich antrifft. Klärende Gespräche übersteigen den zeitlichen Rahmen, welcher dem Mitarbeiter zur Verfügung steht. 
Grundsätzlich gilt die StVO ohne Einschränkungen und nur eine ordnungsgemäße Anwendung garantiert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, was zudem auch Grund für die Einführung war. 
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der vorgenannten Gründe, die wie im Vertrag und mit Beschluss vom 02.12.2021 festgelegte Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung ab dem 01.03.2022 für alle gleichmäßig zu beginnen.
Die Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bauhof und der VGem Zellingen hat in Himmelstadt im Jahr 2018 stattgefunden. Die sich damals ergebenen Änderungen bei der Beschilderung wurden sachgemäß ausgeführt. Da es keine gravierenden Neuheiten im Straßennetz von Himmelstadt gibt, ist eine erneute Verkehrsschau nicht erforderlich.   

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem SPD-Antrag zu, in den ersten vier Wochen bei geringfügigen Verkehrsverstößen kein Verwarngeld zu verlangen und einen schriftlichen Hinweis über die begangene Ordnungswidrigkeit am Fahrzeug anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

Datenstand vom 04.03.2022 11:26 Uhr