Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses (BA 2020016), Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt;
hier: Antrag vom 14.02.2022 auf Zustimmung zur Stellplatzablösung
Beratung und Beschlussfassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Weinhauses mit Errichtung einer Vinothek, einer Heckenwirtschaft und einer Lagerhalle sowie Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle“ (BA 2020016) auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339 der Gemarkung Himmelstadt hat die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart im laufenden Genehmigungsverfahren festgestellt, dass 11 Stellplätze nachzuweisen sind. Der Bauherr kann nach den bestehenden Vorgaben des Landratsamtes zum notwendigen Abstand zur Wohnbebauung lediglich 10 Stellplätze auf dem Baugrundstück herstellen. Mit Schreiben vom 14.02.2022 beantragt der Bauherr nun die Zustimmung der Gemeinde Himmelstadt zur Ablösung für 1 Stellplatz.
Gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 beträgt die Ablösesumme für einen Stellplatz 3000,00 Euro. Die Entscheidung über die Ablösung selbst obliegt dem Gemeinderat.
Beschluss
Dem Antrag vom 14.02.2022 auf Zustimmung zur Stellplatzablösung für einen Stellplatz für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses“ (BA 2020016) auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339 der Gemarkung Himmelstadt wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Stellplatzablösevertrag gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.03.2022 13:39 Uhr