BA 2022003; Am Hirtengarten 16, Fl. Nr. 1296/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport Beratung und Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 03.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.03.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelcarport auf dem Grundstück Am Hirtengarten 16, Fl. Nr. 1296/1 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet“ in einem Dorfgebiet. Die bauliche Entwicklung im Bereich des Baugebietes wurde vor einigen Jahren durch die Verwaltung gemeinsam mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart bewertet. Festgestellt wurde, dass zur Erhaltung des Gebietscharakters im Baugebiet Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten weitere Wohnhausbebauung nur in Verbindung mit Landwirtschaft, Tierhaltung oder Gewerbe zugelassen werden kann. Nach Rückfrage der Bauherren beim Landratsamt Main-Spessart während der Planungsvorbereitung sieht das geplante Vorhaben nun ausschließlich Wohnnutzung vor. 
Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Der Bebauungsplan schreibt für Wohngebäude Satteldächer mit einer Dachneigung von 35 bis 43 Grad und eine Dacheindeckung mit naturrotem oder rotbraunem Material vor. Bei Garagen sind nur Satteldächer mit dem Wohngebäude angepasster Dachneigung und Dachüberstand zulässig. Das geplante Wohnhaus soll jedoch ein Satteldach mit 45 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit Tondachziegeln in der Farbe grau/anthrazit erhalten; der Bereich des Zwerchgiebels soll als Flachdach ausgeführt werden. Der Doppelcarport soll ein Flachdach mit einer Kiesschüttung erhalten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung wären die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachgestaltung der Gebäude denkbar und städtebaulich vertretbar. Ausschließliche Wohnbebauung kann jedoch, wie bereits erläutert, aus Sicht der Verwaltung nicht zugelassen werden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Seminarraum und Doppelcarport auf dem Grundstück Am Hirtengarten 16 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Gebäude wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 11.03.2022 13:39 Uhr