Informationen zur Bauleitplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt, 12.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist die Leiterin der Bauabteilung, Frau Birgit Derr, anwesend.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue Leiterin der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Birgit Derr, und übergibt ihr das Wort. 

Frau Derr erläutert die Bauleitplanung als Teil des Bauplanungsrechtes und damit Teil des öffentlichen Baurechtes. Die Aufgabe ergibt sich nach §1 Abs. 1 BauGB und wird mittels Flächen-nutzungsplan und Bebauungsplan umgesetzt. Eine Bauleitplanung wird benötigt/ist erforderlich nach §1 Abs 3 BauGB (z.B. bei Neubaugebiet, auch möglich für andere Gebiete). Die Verantwortung liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde, die damit die Zukunft der Gemeinde planerisch bestimmt = Städtebaupolitik (Chance und Verpflichtung zugleich).

Grundsätzlich entwickelt sich ein Bebauungsplan immer aus dem Flächennutzungsplan (kann auch im Parallelverfahren angepasst werden).
Das Verfahren Bebauungsplan ergibt sich aus folgenden Schritten:
  • Feststellung der Erforderlichkeit durch Beschluss des Gemeinderates
  • Beauftragung Entwurfsplanung durch ein Planungsbüro
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Träger öffentlicher Belange
  • Einholung von Fachgutachten
  • Öffentliche Auslegung des Planungsentwurfs
  • Stellungnahme zu den Änderungen
  • Aufsetzungsbeschluss
  • Rechtskraft

Eine Genehmigung durch übergeordnete Behörde ist nicht ausschlaggebend bzw. erforderlich, da der Bebauungsplan Ortsrecht der Gemeinde ist.
Frau Derr empfiehlt, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sorgfältig abzuwägen.
Ziele für den Bebauungsplan sind durch die Gemeinde festzulegen, möglichst so, dass Befreiungen nicht benötigt werden. Für den Bauherrn ist von Vorteil, wenn er sich an Vorgaben hält, da dies ein schnelleres Verfahren bedeutet.

Frau Derr erläutert im Anschluss, wie sich die Kosten des Bebauungsplanverfahrens ergeben:
Die Honorierung des Planungsbüros richtet sich nach der Fläche für das Planungsgebiet und den Schwierigkeitsgrad. Planungsbüros lehnen sich noch an die HOAI an (große Preisspreizung 5.000 € bis max. 499.000 €) Weitere nicht kalkulierbare Kosten kommen für eventuell benötigte
Fachgutachten - Artenschutz, Lärmschutz, wasserrechtliche Einschätzungen HQ100, Sicherung/Ausgrabungen im Rahmen des Denkmalschutzes, etc. hinzu.

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn Anträge für Befreiung vom Bebauungsplan gestellt und befürwortet werden, da dies Präzedenzfälle schafft und die übergeordnete Behörde (Landratsamt) dann verlangen kann, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

Zu beachten ist, dass Gutachten nach bisherigen Erfahrungen von Behörden größtmöglich ausgeschöpft werden.

Der Flächennutzungsplan ist dagegen vom Landratsamt zu genehmigen. Im Rahmen des Regelverfahrens zum Bebauungsplan ist das Landratsamt lediglich zu hören und die Einwendungen sind abzuarbeiten. Auflagen von Fachbehörden müssen erfüllt werden oder abgewägt werden, dass es so nicht vorkommt. Kommunen richten sich i.d.R. nach der Einschätzung der Behörden. 

Das Gremium erkundigt sich zur Mainlände. Gefragt wird, woher die Anforderung kommt, dass in der Mainlände nur mit Aufstellung eines Bebauungsplanes gebaut werden kann. Dies liegt an den Gesamtumständen und hauptsächlich an der Lage im Hochwasserbereich.
Für eine Gesamtplanung wird ein Bebauungsplan benötigt, für Einzelbauvorhaben nur ein Bauantrag. Aber auch im Einzelverfahren werden Fachbehörden mit Stellungnahmen beteiligt. Daher ist ein Bebauungsplan von Vorteil, da dann für alle Maßnahmen nur einmal Stellungnahmen abzuarbeiten sind und nicht für jede Einzelmaßnahme gesondert. 

Gefragt wird zum Genehmigungsfreistellungsverfahren aufgrund des Bebauungsplans. Dies gilt jedoch nicht für Sonderbauten.

Frau Derr bietet an, dass sich der Gemeinderat bei Fragen jederzeit an die Bauabteilung wenden kann. 

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Frau Derr für die ausführlichen Informationen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 14.07.2022 17:51 Uhr